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In einem Betrieb die Software für E – Commerce -Unternehmen anbietet wurde eine Betriebsratswahl durchgeführt. Daran beteiligten sich ausweislich nach der Wählerliste 45 Personen weiblichen Geschlechts, 56 Personen männlichen Geschlechts und 17 Personen diversen Geschlechts die wahlberechtigt waren. Nach BetrVG sollte also mit der durchzuführenden Wahl ein Betriebsrat bestehend aus 7 Personen installiert werden.
Weiterlesen … Besonderheit eine Betriebsratswahl vor Gericht.
Der Rat der europäischen Arbeitsministerinnen und -minister hat sich am 20.Juni zustimmend zur geplanten Novellierung der Europäischen Betriebsräte-Richtlinie geäußert und auf eine gemeinsame Verhandlungspositionen mit dem Europa-Parlament verständigt. Damit steht zu erwarten, dass europäische Betriebsräte in absehbarer Zeit mehr Rechte erhalten und leichter errichtet werden können. Der CGB begrüßt die Einigung. Er verweist darauf, dass die christlichen Gewerkschaften angesichts der zunehmenden Globalisierung und Wirtschaftsverflechtungen schon seit längerem auf eine Erweiterung der Rechte der europäischen Betriebsräte und eine Verpflichtung der Unternehmensleitungen zu mehr Konsultationen der Betriebsräte drängen.
Weiterlesen … Europäischer Ministerrat verständigt sich auf Novellierung der Betriebsräte Richtlinie
Jeder von uns der aktiv mit seinem LKW oder Bus verantwortungsvoll unterwegs ist, kennt es vor Abfahrten oder kreuzenden Autobahnen, das fürchterliche und uns gefährdende ausgebremst zu werden.Das ausgebremst zu werden kann dann unter bestimmten Voraussetzungen nach § 240 StGB als Nötigung bewertet werden und damit auch strafbar sein.
Weiterlesen … Bist du ausgebremst worden?
In der letzten Sendung des geschätzten Herrn Klamroth kam unter anderem ein ehrenwerter Berufskollege zu Wort. Ohne alles zu erklären zu müssen ging es darum das tatsächlich Anwesende der Überzeugung waren das Berufspolitiker so gerade mit ihren monatlichen Einkommen vor der Sozialhilfe gerettet werden.
Weiterlesen … Kurz angemerkt!
Bei dem derzeitigen „Wirtschaftserfolg“ (179 000 Betriebe haben aufgegeben oder sind in Nachbarländer abgewandert) der amtierenden Regierung müssen wir als mit betroffenen Arbeitnehmern zur Kenntnis nehmen, dass es gerade uns besonders hart treffen kann.In einem solchen Fall wie einer Insolvenz, die mit einem Abbau an vorhandenen Arbeitsplätzen verbunden ist, muss unbedingt darauf geachtet werden das alle sozialen Kriterien die uns als Arbeitnehmer, wenn auch nur in geringem Umfang eingehalten werden.
Weiterlesen … Wenn eine Kündigungswelle im Betrieb läuft.