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Ärger zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber!

Von Reinhard Assmann, (Kommentare: 0)

In einer solchen prekären Angelegenheit kam es am Ende der juristischen Auseinandersetzungen zu einem Urteil vor dem Bundesarbeitsgericht.

Der Hintergrund stellt sich wie folgt da.

Einer betroffenen Mitarbeiterin wurde von ihrem Arbeitgeber in NRW eine betrügerische Haltung vorgeworfen. Während diesem Gespräch wurde ihr sofort der Abschluss eines Aufhebungsvertrags angeboten!

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Der EuGH hat geurteilt!

Von Reinhard Assmann, (Kommentare: 0)

Auf Grundlage einer in Polen ausgetragenen Rechtsauseinandersetzung kam es am Ende vor dem europäischen Gerichtshof zu einem bemerkenswerten Urteil für die Arbeitnehmerseite.

Grundlage war die Auseinandersetzung vor einem polnischen Gericht die zwischen einem Arbeitnehmer, der einen befristeten Arbeitsvertrag angestellt war, und seinem ehemaligen Arbeitgeber.

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Kabotage Kontrollieren? Auf einmal geht es doch!

Von Ralf Vüllings, (Kommentare: 0)

Wir als Fachgewerkschaft die seit Jahrzehnten den Missbrauch der Kabotage nicht nur angeprangert haben, sondern mit dem Abgeordneten R. Sendker (Bundestag und stellv. Vorsitzender des Verkehrsausschuss) erst dazu führend dafür sorgten das das zu langes Übernachten im LKW endlich nach Jahren der Verzögerung in den Bußgeldkatalog aufgenommen wurde.

Im kleinen Ort Albersloh im Münsterland führten Beamte des BALM mit Unterstützung von Zollfahndern, des Bundesamtes für Logistik und Mobilität, der Landespolizei der Schwerlastkontrolle eine überraschende Kontrolle durch. Und das in der Nacht um 03.30 Uhr in der Nacht von Sonntag auf Montag!

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Ein Betriebsrat nimmt sein Amt ernst und…

Von Reinhard Assmann, (Kommentare: 0)

möchte eine Umfrage an seine Arbeitnehmer verfassen, um in Erfahrung zu bringen wo der Arbeitsalltag noch im Sinne der Arbeitnehmer und auch des Unternehmens zu verbessern wäre.

Und das möchte er in Form einer Mail an die Arbeitnehmer weiterleiten. Stellt sich die alles Entscheidende Frage darf er das? Kann sich der Arbeitgeber erfolgreich Gegen diese Form aussprechen und es eventuell verhindern?

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Arbeitszeiten für Auszubildende

Von Matthias Huckebrink, (Kommentare: 0)

Dazu müssen wir zum § 15 BBIG zurückkehren und folgende Rechte verinnerlichen:

Es gibt einmal in der Woche für Euch, eine Freistellung für einen ganzen Tag, wenn dieser mehr als fünf Stunden an Unterricht von jeweils 45 Minuten beinhaltet, und somit erfolgt für Euch auch keine Pflicht zur Rückkehr in den Betrieb!

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