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Ein Betriebsrat nimmt sein Amt ernst und…

Von Reinhard Assmann, (Kommentare: 0)

möchte eine Umfrage an seine Arbeitnehmer verfassen, um in Erfahrung zu bringen wo der Arbeitsalltag noch im Sinne der Arbeitnehmer und auch des Unternehmens zu verbessern wäre.

Und das möchte er in Form einer Mail an die Arbeitnehmer weiterleiten. Stellt sich die alles Entscheidende Frage darf er das? Kann sich der Arbeitgeber erfolgreich Gegen diese Form aussprechen und es eventuell verhindern?

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Arbeitszeiten für Auszubildende

Von Matthias Huckebrink, (Kommentare: 0)

Dazu müssen wir zum § 15 BBIG zurückkehren und folgende Rechte verinnerlichen:

Es gibt einmal in der Woche für Euch, eine Freistellung für einen ganzen Tag, wenn dieser mehr als fünf Stunden an Unterricht von jeweils 45 Minuten beinhaltet, und somit erfolgt für Euch auch keine Pflicht zur Rückkehr in den Betrieb!

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Kündigung bei Krankschreibung

Von Reinhard Assmann, (Kommentare: 0)

Wir haben schon einmal vor längerer Zeit auf die Probleme bei einer Kündigung, egal ob vom Arbeitgeber oder der Arbeitnehmerseite ausgesprochen hingewiesen. Dazu kam es am Bundesarbeitsgericht zu einem grundlegenden Urteil im Verfahren, Az 5 AZR 137/23, wer also genau in die Einzelheiten eintauchen will sollte sich dieses besorgen.

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Nach dem ersten Blick auf Eure Finanzen nun den nächsten

Von Ralf Vüllings, (Kommentare: 0)

Es ist die Pflicht derjenigen, die sich den Titel der Arbeitnehmervertreter anheften, dieses auch im Ganzen nachprüfbar umzusetzen, so wie wir es in der GTL gewohnt sind, für unsere Mitglieder zu tun.

Die Gefährdung unserer (noch) vorhandenen Arbeitsplätze wird uns jeden Tag aufs Neue vor Augen geführt. Und ja, die quasi Verdoppelung der Maut und die skandalöse Doppelbesteuerung mit dieser unerträglichen CO²-Steuer gefährden nicht nur unsere Arbeitsplätze, nein, diese Zwangsbesteuerung haben wir als Arbeitnehmer selbst zu „ertragen“ und ohne Meckern zu tragen, sonst besteht die Gefahr zu den ominösen „Rechten“ gezählt zu werde!

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Andere setzen darauf das wir schnell alles vergessen, oder?

Von Reinhard Assmann, (Kommentare: 0)

Auf unserer Internetseite kann man es nachprüfen, dass „Arbeitnehmerinteressenvertreter“ der ganz besonderen Art vermutlich auf die Vergesslichkeit der Arbeitnehmer hoffen!      

                                                                                                                                                      Weit gefehlt!

Im Jahr 2020 verwies unsere Fachgewerkschaft GTL im CGB schon auf eine erhellende Gegebenheit wie andere ihre dubiosen Interessen durchsickern lassen, die in der veröffentlichen Presse wundersamerweise nachzulesen waren.

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