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BAG stärkt Kündigungsschutz bei Elternzeit

Von Ralf Vüllings, (Kommentare: 0)

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Wer Elternzeit in mehrere Abschnitte aufteilt, genießt vor jedem einzelnen Abschnitt erneut besonderen Kündigungsschutz. Arbeitgeber können diesen Schutz nicht dadurch umgehen, dass sie zwischen zwei Elternzeitabschnitten kündigen. Für Beschäftigte ist das ein wichtiges Signal: Elternzeit darf nicht zur Kündigungsfalle werden.

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Dürfen freigestellte Betriebsratsmitglieder Zeitguthaben aus ihrem Langzeitkonto nutzen?

Von Reinhard Assmann, (Kommentare: 0)

Mit dieser Frage musste sich das Landesarbeitsgericht Niedersachsen beschäftigen. Das Gericht stellte klar: Betriebsratsmitglieder dürfen wegen ihres Amtes nicht benachteiligt werden. Freigestellte Betriebsratsmitglieder haben grundsätzlich Anspruch auf die gleiche Behandlung wie vergleichbare Arbeitnehmer. Was das für Überstunden, Langzeitkonten und Freizeitausgleich bedeutet, erfahrt ihr in unserem aktuellen Beitrag.

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