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Unsere Leistungen und Grenzen

Von Reinhard Assmann, (Kommentare: 0)

Die GTL steht euch mit effektiver Rechtsberatung, engagierter Interessenvertretung und praxisnahen Schulungen zur Seite. Doch unsere rechtliche Unterstützung ist exklusiv für Mitglieder – das schreibt das Rechtsdienstleistungsgesetz vor.

Jetzt Mitglied werden und volle Unterstützung sichern!

Ob Betriebsratswahl, arbeitsrechtliche Fragen oder europäische Themen: Wir sind aktiv – in den Betrieben, vor Gericht und bald auch bei der EU-Kommission in Brüssel.

GTL – Gemeinsam für faire Arbeit und echte Mitbestimmung.

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Besser kann man den Begriff „Gewerkschaft“ kaum in Verruf bringen!

Von Reinhard Assmann, (Kommentare: 0)

Es macht fassungslos, die jüngsten Wortmeldungen der DGB-Vorsitzenden Yasmin Fahimi (SPD) in der Presse zu lesen. Statt die Interessen der arbeitenden Bevölkerung zu vertreten, sorgt sie sich öffentlich darum, dass „Bürgergeldempfänger“ durch die Politik in Verzweiflung gestürzt werden könnten – wohlgemerkt in einem System, in dem die Grundsicherung bereits ohne Abschläge gewährt wird.

Gleichzeitig fabuliert man von angeblich „drakonischen Maßnahmen und Sanktionen“. Was aber ist die Realität? Mieten werden nicht gestrichen, sondern direkt aus Steuermitteln an Vermieter überwiesen – zur Hälfte übrigens an Menschen, die nie in unsere Sozialkassen eingezahlt haben. Die Erinnerung an den Skandal um die „Neue Heimat“ wird bei vielen Älteren wach.

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Leiharbeit im Transport & Lager: BFH-Urteil bringt bares Geld!

Von Reinhard Assmann, (Kommentare: 0)

🔍 Leiharbeit im Transport & Lager: BFH-Urteil bringt bares Geld!

💡 Leiharbeitnehmer haben keine feste Tätigkeitsstätte – selbst bei jahrelangem Einsatz!
✅ Volle Fahrtkosten + Verpflegungsmehraufwand steuerlich absetzbar
📄 BFH bestätigt: Einsatz bleibt „vorübergehend“ – auch bei Dauerbeschäftigung
📌 Unser Tipp: Fahrten dokumentieren & Vorteile nutzen!

👉 Jetzt informieren & profitieren!
📚 Quelle: BFH-Urteil vom 17.06.2025 – VI R 22/23

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Siegt die Dreistigkeit eines Arbeitgebers?

Von Reinhard Assmann, (Kommentare: 0)

Feiertag im Urlaub? Kein Grund für Urlaubskürzung!

Ein gesetzlicher Feiertag fällt in deine Urlaubszeit – und dein Arbeitgeber zieht dir trotzdem einen Urlaubstag ab? Das ist unzulässig!

In einem aktuellen Fall konnte die GTL erfolgreich eingreifen und einen klaren Rechtsverstoß abwehren. Denn: Feiertage sind keine Urlaubstage – das ist gesetzlich geregelt und durch das Bundesarbeitsgericht bestätigt.

👉 Warum der regelmäßige Arbeitsort entscheidend ist
👉 Welche Ausnahmen im Transportbereich gelten
👉 Und warum sich eine GTL-Mitgliedschaft lohnt

Jetzt mehr erfahren und eure Rechte kennen!
📌 Zur vollständigen Info

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