News

Wir kämpfen weiter für eure Arbeitsplätze!

Von Reinhard Assmann, (Kommentare: 0)

Im Beitrag „Industrie am Scheideweg“ haben wir unsere uneingeschränkte Solidarität mit den Kolleginnen und Kollegen – insbesondere im Osten Deutschlands – zum Ausdruck gebracht. Doch unsere Unterstützung gilt selbstverständlich allen Beschäftigten in den Bundesländern, in denen die Deindustrialisierung bereits spürbar voranschreitet. Wir sind überzeugt: Es braucht dringend eine politische Kehrtwende!

Weiterlesen …

EU-Mobilitätspaket: Neue Regeln, neue Herausforderungen für die Logistikbranche

Von Pressemitteilung, (Kommentare: 0)

Die europäische Transport- und Logistikbranche steht vor einem tiefgreifenden Wandel. Mit dem EU-Mobilitätspaket, das seit 2020 schrittweise umgesetzt wird, treten ab 2025 weitere Regelungen in Kraft, die insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen vor große Herausforderungen stellen.

Weiterlesen …

Industrie am Scheideweg · Gewerkschaft Transport & Logistik unterstützt offenen Brief der Betriebsräte

Von Pressemitteilung, (Kommentare: 0)

Der offene Brief mehrerer Betriebsräte großer Industrieunternehmen an Bundeskanzler Friedrich Merz ist mehr als nur ein Appell – er ist ein Alarmsignal. Wenn diejenigen, die täglich an der Basis wirtschaftlicher Wertschöpfung stehen, öffentlich das Wort ergreifen, sollte das ernst genommen werden. Denn sie sprechen nicht als Lobbyisten, sondern als Vertreter von Hunderttausenden Beschäftigten, deren Arbeitsplätze zunehmend unter Druck geraten.

Weiterlesen …

Darf ich ohne Kontrollgerät fahren?

Von Ralf Vüllings, (Kommentare: 0)

Dazu sagt der Artikel 4 Buchstabe a der 561/2006/EG folgendes.

 

Die Vorschrift findet keine Anwendung, wenn die Tätigkeit der Fahrer auf einem abgeschlossenen privaten Gelände ausgeübt wird. Es ist jedoch nicht zwingend, dass das Gelände durch einen Zaun o.ä. Für die Öffentlichkeit nicht zugänglich ist. Es genügt, wenn das Gelände von der Zweckbestimmung her nicht als öffentlicher Weg gilt. So findet z.B. kein öffentlicher Verkehr auf einem Teilstück der Autobahn statt, das wegen Bauarbeiten gesperrt ist. Allerdings unterliegen nur die Fahrzeuge nicht der VO (EG) Nr. 561/2006 und der 3821/85, die ausschließlich auf nicht öffentlichen Straßen eines Wohngeländes oder auf einer Baustelle eingesetzt werden.

Weiterlesen …