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Überführung von LKW und Anfahrt mit der Bahn!

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Vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg kam es zu einem denkwürdigen Urteil im Zusammenhang von Bahn (oder Taxi Anfahrten) des eingesetzten Fahrpersonals, um Neue oder gebrauchte Sattelzugmaschinen abzuholen oder an neue Kunden zu überführen.

Das dortige Gewerbeaufsichtsamt hatte das Unternehmen aufgefordert, die zulässige Höchstarbeitszeiten für das eingesetzte Personal einzuhalten und dabei festgestellt, dass die Bahnfahrzeiten, die im Zusammenhang mit der Überführung von neuen LKW anfielen, als Arbeitszeit im Sinne des geltenden Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) zu berücksichtigen sind.

Wer bezahlt meine Fahrerkarte?

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Es sind wieder einige Fragen bei uns zum Thema der Fahrerkarte eingegangen, bei denen es sich immer darum dreht wer die Kosten der Fahrerkarte zu tragen hat.

Folgendes dazu: Diese Frage ist schon seit 2007 vor dem Bundesarbeitsgericht geklärt worden wohl aber in Vergessenheit geraten. Damals hatte ein Kollege bei einem Transportunternehmen seinen Arbeitgeber aufgefordert das dieser die Kosten der Fahrerkarte zu tragen hätte.