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Besser kann man den Begriff „Gewerkschaft“ kaum in Verruf bringen!

Von Reinhard Assmann, (Kommentare: 0)

Es macht fassungslos, die jüngsten Wortmeldungen der DGB-Vorsitzenden Yasmin Fahimi (SPD) in der Presse zu lesen. Statt die Interessen der arbeitenden Bevölkerung zu vertreten, sorgt sie sich öffentlich darum, dass „Bürgergeldempfänger“ durch die Politik in Verzweiflung gestürzt werden könnten – wohlgemerkt in einem System, in dem die Grundsicherung bereits ohne Abschläge gewährt wird.

Gleichzeitig fabuliert man von angeblich „drakonischen Maßnahmen und Sanktionen“. Was aber ist die Realität? Mieten werden nicht gestrichen, sondern direkt aus Steuermitteln an Vermieter überwiesen – zur Hälfte übrigens an Menschen, die nie in unsere Sozialkassen eingezahlt haben. Die Erinnerung an den Skandal um die „Neue Heimat“ wird bei vielen Älteren wach.

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Leiharbeit im Transport & Lager: BFH-Urteil bringt bares Geld!

Von Reinhard Assmann, (Kommentare: 0)

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💡 Leiharbeitnehmer haben keine feste Tätigkeitsstätte – selbst bei jahrelangem Einsatz!
✅ Volle Fahrtkosten + Verpflegungsmehraufwand steuerlich absetzbar
📄 BFH bestätigt: Einsatz bleibt „vorübergehend“ – auch bei Dauerbeschäftigung
📌 Unser Tipp: Fahrten dokumentieren & Vorteile nutzen!

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📚 Quelle: BFH-Urteil vom 17.06.2025 – VI R 22/23

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Siegt die Dreistigkeit eines Arbeitgebers?

Von Reinhard Assmann, (Kommentare: 0)

Feiertag im Urlaub? Kein Grund für Urlaubskürzung!

Ein gesetzlicher Feiertag fällt in deine Urlaubszeit – und dein Arbeitgeber zieht dir trotzdem einen Urlaubstag ab? Das ist unzulässig!

In einem aktuellen Fall konnte die GTL erfolgreich eingreifen und einen klaren Rechtsverstoß abwehren. Denn: Feiertage sind keine Urlaubstage – das ist gesetzlich geregelt und durch das Bundesarbeitsgericht bestätigt.

👉 Warum der regelmäßige Arbeitsort entscheidend ist
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Das BAG entschied: Umdeutung einer unwirksamen außerordentlichen Kündigung möglich

Von Reinhard Assmann, (Kommentare: 0)

🎯 BAG-Urteil zeigt: Kündigungsschutz ist komplex – wir helfen euch durch!

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Eine unwirksame außerordentliche Kündigung kann in eine ordentliche umgedeutet werden – wenn der Arbeitgeber klar die Beendigung des Arbeitsverhältnisses will.

📌 Für Arbeitnehmer bedeutet das: Kündigungsschutz greift nur unter klaren Voraussetzungen – besonders bei Homeoffice oder fehlender Betriebsstruktur.

👉 Gut, wenn man die GTL an seiner Seite hat!
Wir informieren, beraten und vertreten euch – auch vor Gericht.

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