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Vorsicht beim Aussteigen aus dem Fahrzeug!

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Egal was für ein Fahrzeug, ob Nah oder Fernverkehr insbesondere aber unsere Mitglieder vom Paketdienst sind in Gefahr in Haftung genommen zu werden, wenn beim Verlassen des Fahrzeugs nicht besondere Achtung des allgemeinen Verkehrs gegenüber zu Tage gebracht wird.

Der Hintergrund:

Das Landgericht Saarbrücken, dort kam es nach einem derartigen Unfall zu einem Verfahren. Es war in diesem zugrunde liegenden Fall ein anderes Fahrzeug mit der schon länger offen stehenden Tür eines geparkten Fahrzeug.

Die Streitigkeiten entzündeten sich daran, ob ein Mitverschulden wegen des Verstoßes gegen das Sichtfahrgebot nach § 3 Abs. 1 Satz 2 und 4 StVO oder aber Unaufmerksamkeit (§ 1 Abs. 2 StVO) zu begründen ist.

Kurz vorm Renteneintritt und mein Arbeitgeber geht jetzt in Insolvenz .

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Das ist eine schwierige Situation für alle Beteiligten in einem solch zugrunde liegenden Fall. Vor einem solchen Hintergrund kam es zu einem wichtigen Urteil vor dem Bundesarbeitsgericht.

Folgender Hintergrund der Auseinandersetzung.

Die Klägerin in diesen Fall war schon seit 1972 durchgehend bei ihrer Arbeitgeberin beschäftigt. Mit einem Schreiben vom 27.März 2020 kündigte ihr der von der Arbeitnehmerin beklagte Insolvenzverwalter das Arbeitsverhältnis zum 30. Junis 2020. Die Arbeitnehmerin hält die Kündigung für unwirksam.

 

Rund alles um eine Weihnachtsfeier

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Schön wenn ein Unternehmen es wichtig findet eine Weihnachtsfeier für seinPersonal zu organisieren und durchzuführen. Dazu sollten wir als Arbeitnehmer
einiges wissen.Denn wenn die Weihnachtsfeier außerhalb der regulären Arbeitszeit stattfindet, sinddie Beschäftigten nicht verpflichtet auch selbst daran teilzunehmen ! Es beruht also
auf die Freiwilligkeit bzw. dem Eigeninteresse.

Wir sollten alle einmal aufpassen zum Jahresende !

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Unsere persönlichen Ausgaben, die mit unserem Beruf zusammenhängen, können wir als Beschäftigte in unserer Steuererklärung als sogenannte Werbungskosten absetzen. Diese Beträge werden von den Finanzämtern pauschal berücksichtigt und der Betrag für das Jahr 2022 automatisch mit 1200 € auch anerkannt.Frage von den noch real 15 Millionen Arbeitnehmern und auch Arbeitnehmerinnen wann werden denn diese Beträge der Realität angeglichen?

Führerschein weg und das zu Recht!

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In diesem zugrunde liegenden Fall ging es um den Entzug einer Fahrerlaubnis in Berlin. Dort wurde einem Kläger vor dem Verwaltungsgericht die Fahrerlaubnis entzogen nach unglaublichen 159 Parkverstößen und 15 nachgewiesenen Geschwindigkeitsüberschreitungen in einem Jahr!!!Die dort zuständige Behörde entzog dem Kläger daher die Fahrerlaubnis und begründete das mit der offensichtlichen fehlenden Fahreignung.