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Das ewige versehentliche „Fehleingeben“ im Kontrollgerät!

Von Reinhard Assmann, (Kommentare: 0)

Ja es nervt, schon klar, aber es muss hier mal wieder Klartext gesprochen werden. Wertes Fahrpersonal, die ihr mit dem LKW oder dem Bus unterwegs seid, der mit einem Kontrollgerät vorschriftsmäßig ausgestattet ist.

Wie kann es sein das nach wie vor beim Be und entladen oder anderen Tätigkeiten immer noch so oft „versehentlich“ auf das Pausensymbol gedrückt wird? Seid ihr euch darüber nicht im Klaren, dass dieses in einigen unvorhersehbaren Fällen schlimme Folgen für euch haben kann?

Wer zur Ladetätigkeit einfährt und mit einer Waage in Kontakt kommt, hat damit schon einmal eine Zeitangabe das er eben nicht gerade bis zur Ausfahrt eine eindeutige Pause gemacht haben kann. Das kann bei einer folgenden Kontrolle durch die Behörden zu heftigen Geldstrafen führen.

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Und nein, Fahrradfahrer sind keine Heilige im Straßenverkehr

Von Ralf Vüllings, (Kommentare: 0)

Egal ob Großstadt oder Dorf, was da bei den Fahrradfahrern so abgeht, ist manchmal atemberaubend. Fahrradwege auf beiden Seiten, egal, wir fahren auf der normalen Fahrbahn und sowieso auch auf den Fahrradwegen gerne auf der falschen Seite. Leider kennt man das inzwischen wohl überall.

Und siehe da, es kam zu einem Unfall mit einem Fahrrad. Dieser fährt entlang einer Landstraße auf einem Radweg, der einen Autozubringer kreuzt. Hier hat der Autoverkehr Vorfahrt. Dem klagenden Fahrradfahrer kommt eine Autofahrerin entgegen, die nun über diesen Zubringer auf die Autobahn wechseln möchte. Als beide sich kreuzten, kam es zu einem Unfall, bei dem der Fahrradfahrer leider schwer verletzt wurde.

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Der EuGH hat eine wichtige Entscheidung getroffen!

Von Reinhard Assmann, (Kommentare: 0)

Keine Ungleichbehandlungen bei Kündigungen zwischen Fest – befristet eingestellten! Grundlage war einer polnischen Rechtsauseinandersetzung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Im Einklang mit den polnischen nationalen Rechtsvorschriften hatte der Arbeitgeber ohne Angabe von Gründen eine ordentliche Kündigung ausgesprochen gegenüber Arbeitnehmern mit einer befristeten Einstellung.

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Kündigungsschutzklage einer schwangeren Arbeitnehmerin.

Von Reinhard Assmann, (Kommentare: 0)

Die hier auftretende Klägerin war Angestellte in einem Pflegeheim. Dabei beruft sie sich auf das Verbot, einer Schwangeren die Kündigung auszusprechen und reicht eine entsprechende Klage vor einem deutschen Gericht ein. Das angerufene deutsche Gericht kam zu der Auffassung, das die eingereichte Klage als verspätet abzuweisen ist, das die Frist von zwei Wochen für einen entsprechenden Antrag überschritten wurde, und das ist im deutschen Recht vorgesehen als ordentliche Frist – drei Wochen nach Zugang einer schriftlichen Kündigung, und diese Frist sei verstrichen gewesen. Zudem habe die Klägerin es versäumt, innerhalb der im deutschen Recht vorgesehenen weiteren Frist von zwei Wochen einen notwendigen Antrag auf Zulassung der verspäteten Klage zu stellen.

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