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Konstruktiver Gedankenaustausch zwischen der Fachgewerkschaft GTL und der europäischen Dachorganisation CESI

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Am 26.08.2022 trafen sich per Video – Konferenz die Repräsentanten der CESI Klaus Heeger und Hendrik Meerkamp und die Repräsentanten der Fachgewerkschaft GTL Ralf Vüllings, Reinhard Aßmann und Matthias Huckebrink zu einem Gedankenaustausch.

Fahrlässige Überladung?

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Der Vorwurf der Fahrlässigkeit ist nicht damit verbunden, ob der Fahrer die festgestellte Überladung erkennen konnte, sondern daran, ob die festgestellte Überladung vermeidbar war.In diesem zugrunde liegenden Fall vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf, wurde der betroffene Fahrer einer Fahrzeugkombination, obwohl die zulässige Achslast um 12,39 % überschritten war, zu einer Geldbuße von 121 € verurteilt. Der betroffene Fahrer legte dagegen Beschwerde ein.

Arbeitsorganisation der Arbeitgeber.

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Die Arbeitsorganisation der Arbeitgeber für den Fahrer muss die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen gewährleisten. Das heißt, der Dispositionsauftrag und Fahrauftrag muss den Arbeitsschutz und die Einhaltung der Lenk-, Arbeit – und Ruhezeiten gewährleisten.

Verpflichtend ist ebenfalls die regelmäßige Einweisung der Fahrer und die regelmäßige Überprüfung.Durch die ausdrückliche Normierung der Verpflichtung des Unternehmers, die Arbeit der Fahrer so zu planen, dass diese die Bestimmungen der VO (EG) Nr. 561/2006 und der VO (EWG) Nr. 3821/85 (Kontrollgerät) einhalten können, wird die Verantwortlichkeit des Unternehmers für die Einhaltung der Sozialvorschriften sichergestellt.

EU-Kommissar erklärt Mehrwertsteuersenkung zum Ausgleich der Gasumlage für zulässig

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Der CGB-Landesverband Bremen und die CDA-CGB-Landesarbeitsgemeinschaft Bre- men haben in einer gemeinsamen Erklärung den Bundesgesetzgeber aufgefordert, die Mehrwertsteuer auf Strom und Gas befristet auf den ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent zu senken.

Sonderregelungen in Polen

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Wie die Regierung in Polen bekannt gegeben hat, werden dort wegen des erklärten Notstandes die Regelungen für die Lenk- - und Ruhezeiten für das Fahrpersonal nach der Richtlinie (561/2006/EG) für erst einmal einen Monat außer Kraft gesetzt.    

Es kamen schon die ersten Kritiker, die sagten das verstoße doch gegen EU – Recht. Es gibt aber kein EU- Recht, sondern lediglich EU- Richtlinien oder Vorgaben. Zum anderen, wir stellten damals als das Digitale Kontrollgerät eingeführt wurde dem damaligen Bürgermeister von Hamburg die Frage: Stell dir vor die Elbe tritt wieder über die Ufer, die Menschen brauchen Hilfe und die Fahrer haben ihre Fahrerkarte mit deren Möglichkeiten ausgeschöpft.