Krankengeld Ansprüche bei längerer Krankzeit!

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Das Bundesarbeitsgericht hat ein bemerkenswertes Urteil in einem solchen Fall ausgesprochen. Grundlage war die zu klärende Frage, wie ist es mit den Entgeltforderungen eines Arbeitnehmers, der seine Ansprüche über die Dauer von sechs Wochen geltend gemacht hat und infolge derselben Erkrankung nun wieder Arbeitsunfähig geworden ist?

Es war folgendes zu klären!

Behauptet der Arbeitnehmer, dass die neue Erkrankung keine Folgeerkrankung ist, so gilt bindend eine Darlegungslast!

Wenn etwa der Arbeitgeber bestreitet, dass eine neue vom Arbeitnehmer angemeldete Erkrankung vorliegt, muss der Arbeitnehmer nun Tatsachen vorlegen, die nachprüfbarer Beleg dafür sind, dass keine Fortsetzungserkrankung vorliegt!

Zu beachten ist, dass ein Verweis des Arbeitnehmers auf den Diagnoseschlüssel der jeweiligen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht ausreicht, um eine Fortsetzungserkrankung auszuschließen.

Das kann dazu führen, dass der Arbeitnehmer seinen behandelnden Arzt von der Schweigepflicht entbinden muss.

Quelle: Bundesarbeitsgericht, Urteil 5 AZR 93/22 vom 18.01.2023

Wir hoffen doch, dass niemand von euch in diese Probleme geraten wird.

Bleibt Gesund und Zuversichtlich eure Fachgewerkschaft GTL

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