News

Das Konstrukt der Probezeit.

Von , (Kommentare: 0)

Es wird ja bekanntlich viel darüber gesprochen für wie „Gefährlich „für den Arbeitnehmer die Probezeit anzusehen ist . Stellt sich doch gleich für uns alle, stimmt das alles was da so erzählt wird?

Die Probezeit muss nicht immer für sechs Monate vereinbart worden sein zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer! Es können auch ein oder zwei Monate sein! Da gibt es den Begriff wie …. bei einem angestrebten befristeten Arbeitsverhältnis muss die vereinbarte Probezeit in einem angemessenen Verhältnis zur erwarteten Dauer des Vertrages stehen. Das kann dann schon ein angestrebtes Ziel eines befristeten Arbeitsvertrags von einem Jahr durchaus sein.

 

Parkplatzgebühr wer zahlt?

Von , (Kommentare: 0)

Es wurde folgende Frage an uns gesendet. Mir bot sich keine Gelegenheit mit meinem LKW einen geeigneten kostenlosen Parkplatz anzufahren, um meine Lenkzeiten nicht gesetzwidrig zu überschreiten und die vorgeschriebene Ruhezeit einzulegen. Verursacht wurde es durch einen nicht vorhersehbaren längeren Unfall Stau. Mein Arbeitgeber war der Meinung das ich selbst die 10 € Parkplatzgebühr zu tragen hätte.

Dazu haben wir eine andere Meinung, die auch schon des Öfteren in entsprechenden Urteilen bestätigt wurde. Wir begründen das ebenso wie die Gerichte mit folgendem Argument.

Arbeitsmangel:

Von , (Kommentare: 0)

Kann der Arbeitgeber bei Arbeitsmangel „so einfach den Zwangsurlaub“ bestimmen?
Immer wieder hören wir von unseren Mitgliedern das der Arbeitgeber bei Auftragsmangel den Fahrern einen oder mehrere Tage „Zwangsurlaub“ anweist.
Zu diesem Thema folgende Hinweise: