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Kündigungsschutzklage einer schwangeren Arbeitnehmerin.

Von Reinhard Assmann, (Kommentare: 0)

Die hier auftretende Klägerin war Angestellte in einem Pflegeheim. Dabei beruft sie sich auf das Verbot, einer Schwangeren die Kündigung auszusprechen und reicht eine entsprechende Klage vor einem deutschen Gericht ein. Das angerufene deutsche Gericht kam zu der Auffassung, das die eingereichte Klage als verspätet abzuweisen ist, das die Frist von zwei Wochen für einen entsprechenden Antrag überschritten wurde, und das ist im deutschen Recht vorgesehen als ordentliche Frist – drei Wochen nach Zugang einer schriftlichen Kündigung, und diese Frist sei verstrichen gewesen. Zudem habe die Klägerin es versäumt, innerhalb der im deutschen Recht vorgesehenen weiteren Frist von zwei Wochen einen notwendigen Antrag auf Zulassung der verspäteten Klage zu stellen.

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Es ist Erntezeit passt bitte auf dem Land besonders auf!

Von Tuncay Öztunc, (Kommentare: 0)

In der Erntezeit sollten wir nicht nur, sondern müssen wir besondere Vorsicht beim Fahren walten lassen. Denn die Fahrzeuge vom Traktor bis zum Mähdrescher sind nun einmal nicht so schnell wie andere motorisierte Verkehrsteilnehmer.

Und in einem vor diesem Hintergrund leider verursachten Unfall hatte das Oberlandesgericht in Zweibrücken zu Urteilen.

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Wichtige Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes.

Von Ralf Vüllings, (Kommentare: 0)

Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes -Vom 19. Juli 2024

Der Bundestag hat folgende Gesetze beschlossen:

Artikel 1  

                                     Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes

Das Betriebsverfassungsgesetz in der Fassung vom 25. September 2002 (BGBI. S. 2518), das zuletzt durch Artikel 6d des Gesetzes vom 16. September 2022 (BGBI. I S. 1454) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

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Wir müssen einmal über die 95 er Kurse oder ADR reden.

Von Robin Harrison, (Kommentare: 0)

In der letzten Zeit erreichten uns mehrere Anfragen wie es mit der gewünschten Lohnfortzahlung der Arbeitnehmer bei einer angeordneten Weiterbildungsmaßnahme geregelt ist. Und hier gleich einmal vorweg, dass betrifft nicht nur die 95 Lehrgänge für die Fahrerlaubnis, sondern auch angeordnete Lehrgänge für Verwaltung, Service oder Lagerwesen.

Und das ist bekanntlich auch notwendig, wenn z.b. ohne diese Weiterbildungsmaßnahmen das sonst die Erlaubnis für Gewerbliche Fahrten erlischt.

Die gelende Rechtsprechung differenziert bei Schulungskosten im Grundsatz danach, in wessen Interesse der angeordneten Schulungen erfolgen sollen, diese wichtige Abwägungsentscheidung, dominiert auch die Frage danach, ob es sich um Arbeitszeit handelt und diese entlohnt werden muss oder nicht.

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