CGB Pressemitteilung zur Entscheidung der Mindestlohnkommission

von CGB-Pressemitteilung (Kommentare: 0)

CGB sieht die Entscheidung der Mindestlohnkommission zur Festlegung des kommenden Mindestlohns als einen wichtigen Schritt, fordert aber Stärkung der Tarifautonomie

Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) sieht die einstimmige Empfehlung der Mindestlohnkommission zur Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro im Jahr 2026 und 14,60 Euro im Jahr 2027 insgesamt positiv. Die Entscheidung, die in einem herausfordernden, aber konsensualen Prozess der Sozialpartner erzielt wurde, stellt eine notwendige Anpassung in wirtschaftlich anspruchsvollen Zeiten dar.
Der CGB betrachtet diese Erhöhung als eine entscheidende Maßnahme, um Millionen von Geringverdienenden in ganz Deutschland eine sofortige Entlastung zu verschaffen. In einem Umfeld anhaltender Inflation und steigender Lebenshaltungskosten, insbesondere für Grundbedürfnisse, sind diese Anpassungen unerlässlich, um die Kaufkraft zu sichern und Lohnarmut zu verhindern. Dieser Schritt bekräftigt das grundlegende Prinzip der christlichen Sozialethik, dass Vollzeitarbeit ein würdevolles Auskommen gewährleisten muss. Es ist damit auch ein Zeugnis des fortgesetzten Engagements für sozialen Schutz und wirtschaftliche Stabilität.
Trotz dieses Fortschritts betont der CGB, dass die vorgeschlagenen Erhöhungen die Anforderungen an eine wirklich nachhaltige Mindestvergütung alleine nicht erfüllen. Der CGB ist nach wie vor der Überzeugung, dass eine rein gesetzliche „Gießkannen-Politik“ in der Lohnfindung Grenzen haben muss. Während eine Lohnuntergrenze selbstverständlich unverzichtbar ist, bleiben die stärkste Tarifbindung und die Aushandlung robuster, branchenspezifischer Mindestlöhne (Branchenmindestlöhne) der effektivste und gerechteste Mechanismus zur Lohngestaltung.
Letztlich ist das anhaltende Bedürfnis für die gesetzliche Festlegung eines Mindestlohns auch eine Folge einer abnehmenden Tarifbindung und unzureichender Einhaltung von Tarifverträgen durch bestimmte Arbeitgeber. Der CGB fordert daher alle Arbeitgeber auf, das Tarifvertragssystem durch aktive Beteiligung und Einhaltung von Tarifverträgen zu stärken, um faire und anpassungsfähige Löhne zu gewährleisten, die branchenspezifische Realitäten und Produktivität widerspiegeln.
Der CGB sieht bei der Förderung fairer Löhne und eines robusten sozialen Schutzes alle gesellschaftlichen Kräfte gemeinsam in der Pflicht, um den Standort Deutschland und seine Arbeitsplätze zu erhalten. Der Dialog mit politischen Entscheidungsträgern und Arbeitgeberverbänden muss intensiviert werden, um die Tarifbindung zu stärken, die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen auszuweiten und sicherzustellen, dass alle Arbeitnehmer in Deutschland einen Lohn erhalten, der ihre Leistung wirklich widerspiegelt und ihren Lebensunterhalt sichert.

Berlin, im Juni 2025

Zurück