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Ein enorm wichtiges Urteil des Bundesarbeitsgerichts!

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Das am 29.06.2023 ausgesprochene Urteil des BAG (Bundesarbeitsgericht) hat für uns alle weitreichende Folgen, die wir in Zukunft unbedingt zu beachten haben.  Denn seit diesem Zeitpunkt können Videoaufnahmen bzw. Videoaufzeichnungen trotz des Verwertungsverbotes als Beweismittel bei einem vertragswidrigen Verhalten des Arbeitnehmers hinzugezogen werden. Und das gilt ohne Einschränkungen auch dann, wenn die vorgenommenen Überwachungsmaßnahmen des geltenden Datenschutzrechts stehen.

Wenn die Ampel auf Rot steht.

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Ein wenig verwundert es einen schon, wenn Verkehrsteilnehmer noch „Probleme“ mit einer auf Rot geschaltete Ampel haben. Nur leider gibt es das aus welchen Gründen auch es geben möchte, immer wieder einmal.

In diesem zugrunde liegenden Fall entschied das Landesgericht des Saarlands dahingehend, dass der Verkehrsteilnehmer, der bei einer derartigen Situation Grün hatte, trotzdem mit einer Mithaftung von 25% bedacht wurde.

Naivität in Perfektion abgeliefert wie gewohnt!

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Wir die Fachgewerkschaft GTL können nicht Schweigen zu den Ungereimtheiten die von dieser von jeglicher wirtschaftlichen Realität entfernten Entscheidung dieser Regierung.Wir sehen es für uns Verpflichtet, dass wir die Stimme erheben, wenn unsere Arbeitsplätze weiter mit fragwürdigen Entscheidungen in Gefahr gebracht werden.  Beispielhaft ist das in der Entscheidung zur CO2 Zwangsabgabe für jeden Praktiker zu erkennen.

Urlaubszeit endlich!!!

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Ja was gibt es Erfreulicheres als die Gewissheit das bald unser wohlverdienter Urlaub naht. Endlich unsere wunderbaren Familien und unsere Hobbys wie etwa Angeln, Wandern; oder Segeln was auch immer. Oder die Familie im Ausland besuchen etwa in Bulgarien oder Wales oder der Türkei oder Polen. Egal wo es auch hingehen soll, wir freuen uns darauf.