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Kündigungsschutzklage wer zahlt und was?

Von Ralf Vüllings, (Kommentare: 0)

Nun wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat, kein Gewerkschaftsmitglied ist dann stellt sich das wie folgt für den Betroffenen dar. Grundlage in einer solchen Angelegenheit ist ja immer der aufkommende Zweifel, ob eine ausgesprochene (schriftliche) Kündigung rechtmäßig war. In einem solchen Fall haben die Arbeitnehmer die rechtliche Möglichkeit, eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Die Kosten dieser eingereichten Klage vor einem Arbeitsgericht müssen sie selbst tragen. Die anfallenden Gerichtskosten dagegen trägt die Partei, die den Prozess verliert! Diese Kosten sind in der Realität aber der geringere Teil der insgesamt anfallenden Kosten!

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So einfach ist es nicht mit dem EU – Recht !

Von Ralf Vüllings, (Kommentare: 0)

Nun gibt es bekanntlich in der EU das Recht der Dienstleistungsfreiheit ! Die praktische  und teilweise unerfreuliche Folge ist , dass Unternehmen aus anderen EU Mitgliedsstaaten , wie etwa Baubetriebe aus Polen , Bulgarien oder auch Rumänien unter bestimmten Voraussetzungen die einzuhalten sind , hier ihre Tätigkeit aufnehmen können. Auch im Baugewerbe ist dieses möglich , ohne eine deutsche Niederlassung zu gründen und  dafür Arbeitnehmer aus Nicht  - EU – Länder nach Deutschland zu entsenden , die bei ihnen angestellt sind.

Wir aus der Spedition uns Transportbranche kennen dieses ja schon seit Jahren in der gelebten Realität.

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Erwerbsminderungsrente beantragt ?

Von Reinhard Assmann, (Kommentare: 0)

Es kommt immer wieder vor das der eingereichte Antrag zu einer Erwerbsminderungsrente abgelehnt wird , darauf sollte vom Antragsteller immer Widerspruch eingelegt und auch Akteneinsicht genommen werden . Wie sonst kann der Antragsteller sonst auch ermitteln . Auf welcher Grundlage  die Rentenversicherung ihre für den Antragsteller negative Entscheidung getroffen hat .

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Klagen auf AGG ?

Von Manfred Gadau, (Kommentare: 0)

Das Landesarbeitsgericht Berlin – Brandenburg musste sich mit einer Klage nach dem AGG befassen . Das Verfahren hatte folgenden Hintergrund. Es ging um eine Klage eines Schwerbehinderten auf Entschädigung gegen einen privaten Arbeitgeber. Der Kläger unterstellte diesem , in Bezug auf die Beteiligung des Betriebsrats , der Schwerbehindertenvertretung und der Bestellung eines Inklusionsbeauftragten im Rahmen einer Stellenausschreibung und einer Stellenausschreibung und einer Absage auf die Bewerbung des Klägers gegen §§ 11 , 7 AGG verstoßen zu haben .

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Verhoben ? Was sagt der Arzt ?

Von Robin Harrison, (Kommentare: 0)

Diese Frage sollte sich ein Arbeitnehmer stellen, warum ? Nun in diesem zugrunde liegenden Fall der letztendlich vor dem Landesarbeitsgericht in Nürnberg landete ging es genau um diesen Hintergrund , heben von Arbeitsmaterial. Der Kläger war als Schreiner im öffentlichen Dienst angestellt. Dort meldete er sich häufig arbeitsunfähig. Auch bescheinigte ihm ein Arzt , dass er keine Gegenstände über 10 Kilogramm mehr tragen könnte .

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