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Auf ein Wort!

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In einer Pressemitteilung verweist der BGL (Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V.) auf einige Probleme in unserer Branche, die uns derzeit massiv in sorge versetzen. Dazu gehört die elementare Frage des „Fahrermangels“!

Vorweg dazu folgende Stellungnahme der KFG:

Das Konstrukt der Probezeit.

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Es wird ja bekanntlich viel darüber gesprochen für wie „Gefährlich„für den Arbeitnehmer die Probezeit anzusehen ist . Stellt sich doch gleich für uns alle, stimmt das alles was da so erzählt wird?

Die Probezeit muss nicht immer für sechs Monate vereinbart worden sein zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer! Es können auch ein oder zwei Monate sein! Da gibt es den Begriff wie …. bei einem angestrebten befristeten Arbeitsverhältnis muss die vereinbarte Probezeit in einem angemessenen Verhältnis zur erwarteten Dauer des Vertrages stehen. Das kann dann schon ein angestrebtes Ziel eines befristeten Arbeitsvertrags von einem Jahr durchaus sein.

Abfindung und gut ist es?

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Es sollte jeden von uns klar sein das es alles andere als normal ist wenn zum Beispiel ein Betrieb eingestellt werden muss und es in der Folge zu Kündigungen kommt.Und nein gegen alles „Gehörtes in der Welt„in einem solchen und ähnlichen Fällen haben die Arbeitnehmer nicht immer einen Anspruch auf eine Abfindung vom Gesetzgeber eingeräumt bekommen !