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Manche Arbeitgeber lernen es nie …....

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Kann es so schwer sein als Arbeitgeber eine ordnungsgemäße Kündigung in die Wege zu leiten? Diese Frage stellt sich wohl vielen Arbeitnehmern und deren Interessenvertretern. Es kann doch nicht so schwer sein den gesetzlichen eindeutigen Regelungen folge zu leisten?Da haben wir schon einmal das schwierigste Thema der fristlosen Kündigung! Geht das einfach so Oder et Mufti? Dazu ein klares Nein! Denn der Arbeitgeber muss in der Regel vor einer fristlosen Kündigung erst einmal Abmahnen! Und das hat seine Gründe. Denn die Abmahnung soll ja dem Arbeitnehmer vor Augen führen was genau zu bemängeln an seinem Verhalten ist, und ihm die Möglichkeit einräumen diese in Zukunft zu vermeiden .

Kündigungsschutzklage wer zahlt und was?

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Nun wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat, kein Gewerkschaftsmitglied ist dann stellt sich das wie folgt für den Betroffenen dar. Grundlage in einer solchen Angelegenheit ist ja immer der aufkommende Zweifel, ob eine ausgesprochene (schriftliche) Kündigung rechtmäßig war. In einem solchen Fall haben die Arbeitnehmer die rechtliche Möglichkeit, eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Die Kosten dieser eingereichten Klage vor einem Arbeitsgericht müssen sie selbst tragen. Die anfallenden Gerichtskosten dagegen trägt die Partei, die den Prozess verliert! Diese Kosten sind in der Realität aber der geringere Teil der insgesamt anfallenden Kosten!

So einfach ist es nicht mit dem EU – Recht !

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Nun gibt es bekanntlich in der EU das Recht der Dienstleistungsfreiheit ! Die praktische  und teilweise unerfreuliche Folge ist , dass Unternehmen aus anderen EU Mitgliedsstaaten , wie etwa Baubetriebe aus Polen , Bulgarien oder auch Rumänien unter bestimmten Voraussetzungen die einzuhalten sind , hier ihre Tätigkeit aufnehmen können. Auch im Baugewerbe ist dieses möglich , ohne eine deutsche Niederlassung zu gründen und  dafür Arbeitnehmer aus Nicht  - EU – Länder nach Deutschland zu entsenden , die bei ihnen angestellt sind.

Wir aus der Spedition uns Transportbranche kennen dieses ja schon seit Jahren in der gelebten Realität.

Erwerbsminderungsrente beantragt ?

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Es kommt immer wieder vor das der eingereichte Antrag zu einer Erwerbsminderungsrente abgelehnt wird , darauf sollte vom Antragsteller immer Widerspruch eingelegt und auch Akteneinsicht genommen werden . Wie sonst kann der Antragsteller sonst auch ermitteln . Auf welcher Grundlage  die Rentenversicherung ihre für den Antragsteller negative Entscheidung getroffen hat .

Klagen auf AGG ?

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Das Landesarbeitsgericht Berlin – Brandenburg musste sich mit einer Klage nach dem AGG befassen . Das Verfahren hatte folgenden Hintergrund. Es ging um eine Klage eines Schwerbehinderten auf Entschädigung gegen einen privaten Arbeitgeber. Der Kläger unterstellte diesem , in Bezug auf die Beteiligung des Betriebsrats , der Schwerbehindertenvertretung und der Bestellung eines Inklusionsbeauftragten im Rahmen einer Stellenausschreibung und einer Stellenausschreibung und einer Absage auf die Bewerbung des Klägers gegen §§ 11 , 7 AGG verstoßen zu haben .