Eingliederungsmaßnahme habe ich darauf Anspruch als Schwerbehinderter Arbeitnehmer?
von Reinhard Assmann (Kommentare: 0)
Das angesprochene Eingliederungsmanagement beruhte auf dem § 167 Abs. 2 SGB IX. Wenn ihr Schwerbehindert seid, bitte informiert euch über diesen Paragrafen genauestens.
In diesem aussagekräftigen Verfahren ging es um eine solche beantragte Maßnahme. Ein schwerbehinderter Arbeitnehmer (im Jahr 2018) hatte an 122 Arbeitstagen und im folgenden Jahr 2019 an 86 Tagen krankheitsbedingt seine Arbeit nicht leisten können.
Er verlangte von der Arbeitgeberin daraufhin die Durchführung eines bEM. Die Arbeitgeberseite lehnte dieses Verlangen des Arbeitnehmers umgehend ab, und der Arbeitnehmer reichte sofort Klage ein. Mit seiner klage hatte der Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht Würzburg Erfolg, dass folgend angerufene Landesarbeitsgericht Nürnberg wies die Klage aber ab.
Das angerufene Bundesarbeitsgericht kam zu folgender Entscheidung:
Es bestätigte die getroffene Entscheidung des Landesarbeitsgericht Nürnberg. Aus Sicht des BAG stehe aus § 167 Abs. 2 SGB IX für den schwerbehinderten Arbeitnehmer kein Anspruch auf Einleitung oder Durchführung eines bEM zu!
Im Gegenteil, denn die Vorschrift weise eindeutig die Initiativlast dem jeweiligen Arbeitgeber zu. Denn dieser habe auch die eventuellen Nachteile zu tragen, wenn er bei der Abwehr des Beschäftigungsverlangens des Arbeitnehmers oder der Begründung einer Kündigung und sich darauf beruft, ein bEM sei eben nicht erforderlich gewesen.
Allerdings will sich der Arbeitgeber darauf wie beschrieben berufen, so habe er die objektive Nutzlosigkeit einer bEM-Maßnahme ggf. zu beweisen.
Quelle: BAG – 9-AZR -571/20 vom 07.09.2021
Warum wir diese etwas ältere Urteil wieder aufzeigen, hat folgenden Hintergrund. In Folge unserer Rechtsvertretungserfahrungen kommt es immer häufiger zu dieser Art von Auseinandersetzungen. Bitte nicht diesen immer wieder auftauchenden Gerede glauben schenken, dass eine zuerkannte Schwerbehinderung (ist schon schwer genug für den Betroffenen) ein völliger Schutz für dich ist! Das ist es eben nicht.
Kommt immer gesund nach Hause ob von der Straße oder aus dem Lager das wünschen wir euch allen.
Eure starke und Informative zuverlässige Fachgewerkschaft GTL