Überstunden automatisch auch Entlohnung?

von Ralf Vüllings (Kommentare: 0)

Auf den ersten Blick und dem ersten Gedanken kommt man zu der Meinung, natürlich steht mir als Arbeitnehmer für meine geleisteten Überstunden auch das Geld zu. Nein das ist so einfach eben nicht. Und in einem solchen Streitfall kam es schon im Jahr 2022 zu einem entscheidenden Urteil des Bundesarbeitsgerichts.

In dem zugrunde liegenden Fall machte ein Arbeitnehmer 2019 vor dem Arbeitsgericht in Frankfurt Oder und später vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg die Vergütung seiner geleisteten Überstunden geltend.

Er führte seine Forderungen unter Vorlage einer tabellarischen Liste aus, welche seine geleisteten Arbeiten an den jeweiligen Arbeitstagen aufzeigte und dass diese Arbeiten ohne Überstunden auch nicht möglich gewesen seien.

Und hier zeigt sich wie wichtig unser seit Jahren an euch gerichtete Aufruf ist, dass auch ihr eine tägliche Liste eurer Arbeit anfertigt!

Seine geleisteten Überstunden seien nach seiner Ausführung in seinem Fall, auf zusätzliche Krankheitsvertretung sowie Transport und Abholfahrten außerhalb der regulären Arbeitszeit zurückzuführen gewesen!

Das jeweils angerufenen Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht gaben der Klage des Arbeitnehmers nur teilweise statt. Sie waren der Auffassung der Kläger hätte zu den vorgetragenen Transportfahrten und Abholfahrten jeweils dieses vortragen müssen, wer ihn in jedem Einzelfall dazu angewiesen hat oder wer für die Abwesenheit wegen Urlaub die Vertretung der Mitarbeiter organisiert habe, explizit wer für die Erledigung der alltäglichen Aufgaben die Überstunden angeordnet habe.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hielt die Darlegung des Arbeitnehmers für ausreichend und schlüssig.

Es entschied zu Gunsten des Arbeitnehmers und Klägers. Denn er sei seiner Darlegungslast (seinen Aufzeichnungen) bezüglich der geleisteten Überstunden und der arbeitgeberseitigen Veranlassung ausreichend nachgekommen. Der Anspruch auf Überstundenvergütung setze voraus, dass der Arbeitnehmer Arbeit in einem die vereinbarte Normalzeit übersteigenden Umfang erbracht und der Arbeitgeber die Leistung von Überstunden veranlasst hat- oder sie diese ihm zuzurechnen sind. Für beides trage der Arbeitnehmer die Darlegung - und Beweislast.

Der Arbeitnehmer genüge seiner Vortragslast zu seinen geleisteten Überstunden, wenn er wie in diesem zugrunde liegenden Fall darlegen kann, an welchen Tagen er von wann bis wann Arbeit geleistet oder sich auf Anweisung des Arbeitgebers zur Arbeit bereitgehalten hat.

Es ist dann die Sache des Arbeitgebers vorzutragen, welche Arbeiten er dem Arbeitnehmer zugewiesen hat und an welchen Tagen der Arbeitnehmer von wann bis wann diesen Weisungen nachgekommen ist oder auch nicht!

Das BAG kam zum Entschluss das die Vorinstanzen für erforderlich gehaltene Vortragslast gegenüber dem Arbeitnehmer zur Veranlassung der Überstunden eindeutig überzogen waren. Auch könne die Darlegung der Überstundenleistung und ihrer arbeitgeberseitigen Veranlassung nicht immer strikt voneinander getrennt betrachtet werden.

Habe der Arbeitnehmer die Leistung von seinen Überstunden dargelegt und die in den betrieblichen Verhältnissen liegenden Ursachen des Überschreitens der Normalzeit im einzelnen geschildert, mache er zugleich geltend, die Überstundenleistung sei zu Erledigung seiner Arbeit erforderlich und damit zumindest schlüssig angeordnet gewesen. Danach ist es dann Sache des Arbeitgebers, genau darzulegen, aus welchen Gründen er die vom Arbeitnehmer vorgebrachten Ursachen für die Überstunden nicht vorgelegen haben.

Das Bundesarbeitsgericht verwies den Fall an das Landesarbeitsgericht zurück. Das war ein großer Erfolg für den Kläger!

Quelle: Bundesarbeitsgericht> Az: AZR 474/21 Urteil vom 04.05.2022.

In diesem wichtigen Urteil sind einige Erkenntnisse für euch die ihr auch Umsetzen solltet.

Zum einen es betrifft nicht nur LKW – Bus oder Paketfahrer da das Urteil sagte der Arbeitgeber muss darlegen können das in der jeweils vorgegebenen Zeit auch der Arbeitsauftrag erledigt werden konnte! Nicht ihr der Arbeitgeber!

Und Bitte immer einen genauen Arbeitsablauf täglich Aufzeichnen es ist so wichtig für euch im Streitfall.

Kommt immer ohne Ärger und Gesund Heim eure GTL.

Zurück