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Warum wir das Fragen? Nun, dann lesen wir einmal zusammen das Arbeitszeitgesetz und dort den § 17.
Der § 17 ist die Arbeitsgrundlage für die Aufsichtsbehörden mit dem Augenmerk der Kontrolle der geleisteten Arbeitszeiten der Arbeitnehmerschaft. Vor Jahren stellte der Landesverband von NRW die Frage ob das nicht eine Alibiveranstaltung ist, diese Aufsichtsbehörden! Ein wie auch immer geartetes Echo haben wir nie vernommen! Es kann sein das wir „Übervorsichtig“ sind, aber lesen wir das doch einmal gemeinsam und stellen wir uns ein jeder für sich unsere ausgesprochenen Zweifel an der Effektivität der Kontrollen der Arbeitszeit.
Weiterlesen … Was sind das eigentlich für Behörden?
Klare Ansage von uns: nein, das darf er nicht! Stellt sich sofort die Frage, warum? Nur mit dem Einverständnis des betroffenen Arbeitnehmers kann er die Probezeit verlängern und nicht eigenmächtig von seiner Seite anordnen.
Weiterlesen … Darf mein Arbeitgeber einfach meine Probezeit verlängern?
Nicht unbedingt! Denn der Arbeitgeber ist nicht immer zwingend dazu angehalten geleistete Überstunden auch zu vergüten! Die Pflicht dazu besteht nur dann, wenn eine entsprechende Rechtsgrundlage erstens diese geleisteten Überstunden zulässt und der angesprochene Arbeitgeber diese Mehrarbeit auch angeordnet hat!
Weiterlesen … Muss mir mein Arbeitgeber nicht die von mir geleisteten Überstunden bezahlen?
Darüber sollte sich ein jeder ernsthafte Gedanken machen. Daher vorweg, eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung, darüber sollte sich jeder Gedanken machen.
Nun zum Hintergrund. Ein Arbeitnehmer, der in einer Funktion seinen Beruf ausübte, die er in einer engen Strahlkabine ausübte. Seine Tätigkeit war es schwere Sandstrahlarbeiten durchzuführen bei einem Maschinenbauunternehmen.
Weiterlesen … Was ist, wenn mein Körper nicht mehr voll mitmacht?
Ich hatte dieser Tage bei meinem alten Arbeitgeber im Pausenraum eine interessante Diskussion. Der Kern war, ob die Wochenruhezeit mit dem Kalender identisch ist. Also „Wochenendruhezeit“. Eigentlich war die Frage zum Lachen, denn wer darf nicht alles an den kalendarischen Wochenenden trotzdem unterwegs sein. Wie auch immer es war eine Klärung nötig denn dort sind ja auch Azubis in größerer Zahl eingestellt worden.
Weiterlesen … Einfache Antwort geht leider nicht