Alle Leistungen treten in Kraft, wenn man seit mindestens 3 Monaten dem Verband angehört und die Beiträge gemäß der geltenden Beitragsordnung entrichtet hat. Bei Streik und Aussperrung treten die Leistungen nur in Kraft, wenn die Streikmaßnahme vom Bundesvorstand beschlossen wurde!

Leistungen der Gewerkschaft Transport & Logistik

Rechtsschutz

Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben es schon erlebt: die schriftliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses flattert ins Haus. In einem solchen Fall heißt es, schnell zu handeln. Denn die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage beträgt drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Wir als GTL vertreten Dich in einem solchen Falle vor dem Arbeitsgericht. Wir fertigen die Klageschrift, begleiten Dich zu Terminen vor dem Arbeitsgericht und überprüfen das gefällte Urteil mit Blick auf die Erfolgsaussichten einer Berufung oder Revision. Gleiches gilt beispielsweise für Fälle, die in einer Lohnszahlungsklage, einer Klage auf Durchsetzung tariflicher Ansprüche oder Klage zur Durchsetzung etwaiger anderer arbeitsrechtlichen Ansprüche münden.

Doch nicht nur das Arbeitsgericht kann einem als Institution während des Berufslebens begegnen. Keine Seltenheit haben ebenfalls Klagen vor den Sozialgerichten. Hier geht es beispielsweise um Leistungen der Krankenkassen, Unfallversicherungsträger, die Anerkennung eines Grades der Behinderung oder Klagen gegen Rentenbescheide. Auch hier begleiten wir Dich im Rahmen unserer Rechtschutzgewährung vom Widerspruchsverfahren bis zur Klage, Berufung und Revision.

Die Anzahl der Fälle, in denen wir Dich mit unserem juristischen Know-how unterstützen können ist sehr groß. Wenn Du ein derartiges Anliegen hast, zögere nicht, uns um Hilfe zu bitten. Gemeinsam finden wir eine Lösung.

 

Antrag Rechtsschutzgewährung

Vollmacht Rechtsvertretung

Unfallversicherung

Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Unfälle (24h am Tag!), die in ursächlichen Zusammenhang mit dem Lenken, Benutzen, Behandeln, sowie Abstellen des gewerblich genutzten Kraftfahrzeuges oder Anhängers stehen. Unfälle beim Ein- und Aussteigen sind mitversichert. Das Be- und Entladen ist nicht mitversichert!

Um die Leistungen der Versicherung in Anspruch zu nehmen, ist es Notwendig, sich innerhalb 48h bei der Schadenabteilung zu melden: 0800/3746 880!

Leistungen:

bei Invalidität 33.000,00€
Todesfall 8.500,00€
kosmetische Operationen bis zu 5.000,00€
Rettungs- und Bergungskosten (Inland) 15.000,00€
Rettungs- und Bergungskosten (Ausland) 30.000,00€

Für Versicherungsfragen wendet Euch gerne an unseren Ergo-Versicherungspartner. Als Mitglieder der GTL habt Ihr die Möglichkeit weitere Versicherungen zu vergünstigten Konditionen abzuschließen. Für eine kostenlose, unverbindliche Beratung nehmt gerne Kontakt auf:

 


Ergo Versicherungsbüro Olejniczak & Prokein
Ansprechpartner Danny Olejniczak


Friedrich-Ebert-Straße 93, 46535 Dinslaken
Tel. 02064 8261330
Mobil: 01788587374
Mail: danny.michael.olejniczak@ergo.de

 

 

Scanne diesen Code, um einen WhatsApp Chat mit unserem Versicherungspartner zu beginnen!

Maßregelung, Aussperrung und Streik

  1. Anspruch auf Unterstützung im Falle der Maßregelung, Aussperrung und Streik hat ein betroffenes Mitglied gegen Vorlage der Gehaltsabrechnung, wenn es seit mindestens 3 Monaten dem Verband angehört und die Beiträge gemäß der geltenden Beitragsordnung entrichtet hat.
  2. Die Höhe der Unterstützung richtet sich nach der Dauer der Mitgliedschaft und den in den letzten 3 Monaten gezahlten Beiträgen vor dem Monat, in dem der Arbeitskampf beginnt.
    Die Unterstützung je Arbeitskampftag beträgt bei einer Mitgliedschaft von:

3 bis 12 Monaten

das 2,4 fache des Monatsbeitrages

12 bis 36 Monaten

das 2,5 fache des Monatsbeitrages

über 36 Monaten

das 2,6 fache des Monatsbeitrages

 

  1. Zahlt ein Mitglied einen Beitrag oberhalb der Beitragsgrenze gemäß Ziffer 1, bzw. nach Ziffer 3 der Beitragsordnung, erhöht sich der Unterstützungsbetrag gemäß Ziffer 2 dieser Unterstützungsordnung um 10 %.
  2. Für nicht am Streik beteiligte Ehegatten ohne eigenes Einkommen und für unterhaltsberechtigte Kinder werden Zuschläge in Höhe von 3,50 Euro pro Anspruchsberechtigten und Arbeitskampftag gezahlt.
  3. Bei Kündigung der GTL-Mitgliedschaft innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Unterstützung, ist diese in voller Höhe zurückzuzahlen.

 


Beispiele für Unterstützung gem. Ziffer 2:

Monatsbeitrag in

Euro

Unterstützung pro Arbeitskampftag nach Dauer der Mitgliedschaft

3 - 12 Monate

Monatsbeitrag x 2,4

13 - 36 Monate

Monatsbeitrag x 2,5

über 36 Monate

Monatsbeitrag x 2,6

Betrag in Euro

Betrag in Euro

Betrag in Euro

5

12

12,50

13

35

84

87,50

91