Rechtsschutz – wir stehen an Deiner Seite

Wenn es ernst wird, zählt jede Stunde: Bei einer Kündigung läuft in der Regel eine 3‑Wochen‑Frist ab Zugang. Wir lassen Dich damit nicht allein. Als GTL unterstützen wir unsere Mitglieder mit gewerkschaftlichem Rechtsschutz in Arbeits‑, Dienst‑ und Sozialrecht – von der ersten Einschätzung bis zur Vertretung vor Gericht, nach Maßgabe unserer Rechtsschutzordnung.

Was wir abdecken

  • Arbeits-/Dienstrecht: z. B. Kündigung, Abmahnung, Befristung, Versetzung, Aufhebungsvertrag, Lohn-/Gehaltsansprüche, Zeugnis; Vertretung vor Arbeitsgerichten.
  • Sozialrecht: z. B. Leistungen der Krankenkasse/Unfallversicherung, GdB/Schwerbehindertenrecht, Rentenbescheide; Verfahren vom Widerspruch bis Klage, Berufung, Revision vor Sozialgerichten.
  • Behörden- und Disziplinarverfahren sowie Verwaltungsgerichte – soweit ein Bezug zum Beschäftigungsverhältnis besteht.

Wichtig: Rechtsschutz für Mitglieder – die GTL gewährt im Rahmen ihrer Zwecksetzung Rechtsberatung und -vertretung in Arbeits‑ und Sozialrechtsangelegenheiten.

Voraussetzungen (kurz & verbindlich)

  • Mitgliedschaft seit mind. 3 Monaten und lückenlose Beitragszahlung.
  • Schriftlicher Antrag mit Sachverhalt/Belegen; wir prüfen die Erfolgsaussichten.
  • Kein Rechtsschutz, wenn eine Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig ist.

Unser Leistungsumfang

  • Vertretung und Kostenübernahme: Wir stellen sachkundige Prozessvertretung und übernehmen Prozess- und Gerichtskostenbis zur Höhe von 120‑fach Deines Monatsbeitrags. Darüber hinausgehende Kosten trägst Du selbst (Ausnahmen kann der geschäftsführende Vorstand zulassen)..pdf)
  • Höhere Instanzen: Bei Zweifeln an der Rechtslage kann eine angemessene Kostenbeteiligung für Rechtsmittel verlangt werden..pdf)
  • Kein Anspruch auf eine bestimmte Person als Bevollmächtigte*r; Verfahren werden grundsätzlich durch Gewerkschaftsangestellte oder Bevollmächtigte der GTL geführt.

Transparenzhinweise: Persönliche Auslagen (z. B. Reisekosten, Verdienstausfall) werden nicht erstattet; Gutachtenkosten (insbes. im Sozialrecht) sind ausgeschlossen.

So läuft es ab – Schritt für Schritt

  1. Melde Dich frühzeitig (am besten sofort nach Zugang der Kündigung/Bescheide).
  2. Antrag stellen: Sachverhalt kurz schildern, Unterlagen hochladen (Kündigung, Vertrag, Schriftwechsel).
  3. Prüfung & Strategie: Wir bewerten die Erfolgsaussichten und empfehlen das Vorgehen.
  4. Vertretung: Wir übernehmen die Schriftsätze, Termine und Fristen – engagiert und auf Augenhöhe.

Fristen im Blick: Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen ab Zugang einreichen – bitte sofort melden. (Allgemeiner Hinweis ohne Rechtsberatung.)

Was wir (regelmäßig) nicht übernehmen

  • Fälle ohne ausreichende Erfolgsaussicht oder ohne Antrag/Unterlagen;
  • Selbst eingeleitete Prozesse, außer sie wurden ausschließlich zur Fristwahrung gestartet und die Voraussetzungen liegen vor;
  • Rechtsauskünfte sind nur verbindlich, wenn schriftlich durch die in der Ordnung genannten Instanzen erteilt.

Häufige Fragen (FAQ)

Gilt der Rechtsschutz sofort mit Eintritt?
In der Regel nach 3 Monaten Mitgliedschaft und beitragsgerechter Zahlung; Leistungen gelten nur für Ereignisse nach Ablauf dieser Frist.

Wie hoch ist die Kostenübernahme?
Bis zum 120‑fachen des Monatsbeitrags. Höhere Kosten trägst Du, Ausnahmen kann der Vorstand zulassen.

Ich habe bereits geklagt – könnt ihr übernehmen?
Nur, wenn die Klage zur Fristwahrung geboten war und die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.

Kann ich einen bestimmten Anwält*in wählen?
Ein Anspruch auf eine bestimmte Person besteht nicht; die Vertretung erfolgt durch GTL-Bevollmächtigte.

Gibt es Wartezeiten zwischen zwei Rechtsschutzfällen?
Ein erneuter Rechtsschutz wird i. d. R. erst nach weiteren 6 Monaten (bezogen auf den Erstantrag) gewährt; Ausnahmen entscheiden wir im Einzelfall.