Wir suchen ehrenamtliche Mitglieder für die AOK Bezirksräte in Baden-Württemberg

von CGB-Pressemitteilung (Kommentare: 0)

Alle sind willkommen, die gerne Menschen helfen!

Wenn Sie Menschen gerne mit Rat und Tat zur Seite stehen möchten, und die Geschicke Ihrer Krankenkasse mitbestimmen wollen, sind Sie bei uns herzlich willkommen und genau richtig.

Denn über den CGB können Sie zur Wahl in das Amt des AOK Bezirksrates / der AOK Bezirksrätin vorgeschlagen werden.

Sie sind

  • volljährig
  • Mitglied der AOK
  • in nachstehenden Bezirksdirektionen wohnhaft (Hauptwohnsitz) oder haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt (z. B. Arbeitsort) dort?

  • Bodensee-Oberschwaben
  • Ostwürttemberg
  • Neckar-Alb
  • Heilbronn-Franken
  • Rhein-Neckar-Odenwald
  • Nordschwarzwald
  • Hochrhein-Bodensee
  • Schwarzwald-Baar-Heuberg

Dann erfüllen Sie alle Voraussetzungen.

Welche Aufgaben hat ein Bezirksrat?
Der Bezirksrat setzt sich aus gleich vielen Personen von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden zusammen. Je nach Zahl der Versicherten können dies je Gruppe 13, 14 oder 15 Bezirksratsmitglieder sein.

Ein AOK Bezirksrat bestellt nach der Satzung unter anderem die Mitglieder der Widerspruchsausschüsse sowie die Geschäftsführer*innen bei den AOK Bezirksdirektionen, informiert über die regionale Finanz- und Versichertenentwicklung und berät über Fragen der Prävention und Gesundheitsförderung.

Wie viel Zeit muss ich aufwenden?
Das hängt vom jeweiligen AOK Bezirksrat ab. Sitzungen finden in der Regel 3-4 mal im Jahr statt.

Erhalte ich eine Aufwandsentschädigung?
Bezirksratsmitglieder sind ehrenamtlich tätig. Die AOK zahlt Ihnen für Ihren Zeitaufwand und Ihre sonstigen Aufwendungen eine Entschädigung. Deren Höhe richtet sich nach der Satzung.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Wenn Sie Interesse an dem Ehrenamt haben oder noch Fragen offen sind, wenden Sie sich gerne unter der Telefonnummer 07031 613 00 20 oder unter der
E-Mail-Adresse: sindelfingen@cgm.de an uns.

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