Wildunfall?
von Tuncay Öztunc (Kommentare: 0)
Ja es ist gerade jetzt die Zeit in der man immer mit Wildwechsel als Autofahrer rechnen muss. Ob auf dem so von mir so geschätzten „Flachen Land“ oder in den wunderschönen Mittelgebirgen. Was ist aber wenn alle Vorsicht nichts nutzte und des kommt zu einem Wildunfall etwa mit einem Reh?
Hier zugrunde liegt ein spannender Fall mit einem PKW. Aber Achtung das hat auch für euch Bedeutung egal mit was für einem Fahrzeug unterwegs sein, stellt euch vor ihr rutscht etwa in einer solchen Situation in den Straßengraben oder kollidiert mit den Leitplanken.
Los geht es: Ein Kläger vor dem Amtsgericht München reichte Klage ein gegen eine Münchner Versicherung nach einem von ihm behaupteten Wildunfall aus einem Kasko – Versicherungsvertrag. Er hatte einen Schaden in Höhe von 2.730 € und zusätzliche Abschleppkosten in Höhe von 223.23 € geltend gemacht. Der Unfall geschah in Nordrhein- Westfalen im ländlichen Raum bei Roetgen. Er sagte aus, dass er in einem Kurvenbereich nichts habe sehen können und plötzlich sei ein Reh auf die Motorhaube seines PKW gelandet. Nach der Kollision sei das Reh von der Motorhaube gerutscht. Er rief die Polizei und bei deren Ankunft lag das Reh noch an besagter Stelle.
Die Versicherung verweigerte aber eine Regulierung des Schadens mit der Begründung, dass sich mit Ausnahme des toten Rehs keine Anzeichen für einen Wildunfall erkennbar ist.
Das Gericht wies die Klage ab!
Dennes sah nach Durchführung der Beweisaufnahme den Nachweis, dass das Reh für den Unfall ursächlich war, als nicht geführt an. Ein Sachverständiger konnte zwar einzelne Schäden dem Kontakt mit der Leitplanke vor Ort zurechnen, jedoch nicht alle anderen maßgeblichen aufgeführten Beschädigungen am Fahrzeug. Der Kläger hatte keine Zeugen, der den Unfall beobachtet hat und er hatte auch keine Fotos am Unfallort gefertigt oder von den Polizisten fertigen lassen. Auch hatte er in der Zwischenzeit das Unfallfahrzeug verschrottet.
Das Gericht hielt die Aussagen des Klägers für nicht ausreichend!
Er hätte Beweise sichern müssen und entsprechend sichern! Der Kläger hatte in den letzten 2 – 3 Jahren auch unglaubliche 10 Wildunfälle gehabt, die er bei verschiedenen Versicherungen geltend gemacht hatte. So scheiterte er vor dem Gericht.
Quelle: Amtsgericht München, Urteil vom 22.08.2024 -123 C - 13553/23 –
Bitte wenn es zu einem nicht zu vermeidenden Wildunfall kommen sollte, unbedingt mit dem Handy sofort Bilder anfertigen und Polizei herbeirufen!
Kommt stehts Heil und Gesund Heim, ihr werdet von Menschen erwartet, die euch schätzen und Lieben.
Eure GTL denn wir Praktiker gehören zusammen!