Wichtige Veränderung bei grenzüberschreitenden Transporten!

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Bitte nicht vergessen!

Am 02. Februar 2022 tritt eine Änderung der Sozialvorschriften im Ramen des EU-Mobilitätspakets in Kraft!

Ab dem 02. Februar 2022 gilt bei grenzüberschreitenden Transporten, dass der Fahrer jeden Grenzübertritt dokumentieren muss. Dazu hat er den nächstmöglichen Halteplatz nach einer Grenze anzusteuern und muss dann das Symbol des Landes eingeben, in das er gerade eingereist ist.

Eine Ausnahme besteht dann, wenn der Fahrtenschreiber automatisch den Standort dokumentiert!

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