Wichtige Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes.

von Ralf Vüllings (Kommentare: 0)

Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes -Vom 19. Juli 2024

Der Bundestag hat folgende Gesetze beschlossen:

Artikel 1  

                                     Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes

Das Betriebsverfassungsgesetz in der Fassung vom 25. September 2002 (BGBI. S. 2518), das zuletzt durch Artikel 6d des Gesetzes vom 16. September 2022 (BGBI. I S. 1454) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

  1. Dem § 37 Absatz 4 werden die folgenden Sätze angefügt:

„Zur Bestimmung der vergleichbaren Arbeitnehmer nach Satz 1 ist auf den Zeitpunkt der Übernahme des Betriebsratsamtes abzustellen, soweit nicht ein sachlicher Grund für eine spätere Neubestimmung vorliegt. Arbeitgeber und Betriebsrat können in einer Betriebsvereinbarung ein Verfahren zur Festlegung vergleichbarer Arbeitnehmer regeln. Die Konkretisierung der Vergleichbarkeit in einer solchen Betriebsvereinbarung kann nur auf grobe Fehlerhaftigkeit überprüft werden; Gleiches gilt für die Festlegung der Vergleichspersonen, soweit sie einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat erfolgt und in Textform dokumentiert ist.“

  1. Dem § 78 wird folgender Satz angefügt:

„Eine Begünstigung oder Benachteiligung liegt im Hinblick auf das gezahlte Arbeitsentgelt   nicht vor, wenn das Mitglied einer in Satz 1 genannten Vertretung in seiner Person, die für die Gewährung des Arbeitsentgelts erforderliche betrieblichen Anforderungen und Kriterien erfüllt und die Festlegung nicht ermessenfehlerhaft erfolgt.“

 

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2024 Teil I Nr. 248, ausgegeben zu Bonn am 24. Juli 2024

                                                                 Artikel 2

                                                            Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündigung in Kraft.

Grundsätzlich ist diese Änderung für alle Betriebsräte von Bedeutung und sollte unbedingt beachtet werden.

Eure immer aktuelle GTL die Fachgewerkschaft für Transport & Lagerung.

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