Weihnachtsgeld?

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Immer wieder kommt in dieser Zeit Automatisch die Frage: Steht mir nicht Weihnachtsgeld zu? Nun ist es in der Praxis so dass einige Unternehmen den Arbeitnehmern sogar ein 13. Monatsgehalt zahlen. Aber das ist in unserer Branche die absolute Ausnahme. Verdienen würden gerade diese Arbeitnehmer eine derartige Wertschätzung ihrer so schweren Alltagsarbeit. Aber nein, eine wie auch immer geartete gesetzliche Grundlage zu diesem Thema gibt es dafür nicht! Ein betroffener Arbeitnehmer hat nur dann einen Anspruch auf Weihnachtsgeld (oder auch Jahresprämien), wenn das für ihn irgendwo geregelt ist. Das kann ein Tarifvertrag sein oder auch eine Regelung im Haustarifvertrag oder auch in seinem Arbeitsvertrag geregelt sein. Der immer wieder zitierte Anspruch aus der „betrieblichen Übung“ kann sich durchaus ergeben. Das ist dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer mindestens drei Jahre lang in Folge bereits allen Beschäftigten Weihnachtsgeld bezahlt. Im folgenden vierten Jahr können daher die betroffenen Arbeitnehmer dann mit Erfolg ihr Recht auf das 13. Monatsgehalt (oder bestimmte Summen als Weihnachtsgeld) einklagen. Die Arbeitgeber haben aber die Möglichkeit das im Voraus auszuschließen. Daher ist es dann so, dass diese Möglichkeit ein Weihnachtsgeld einzuklagen nicht besteht.

 

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