Vorsicht beim Aussteigen aus dem Fahrzeug!

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Egal was für ein Fahrzeug, ob Nah oder Fernverkehr insbesondere aber unsere Mitglieder vom Paketdienst sind in Gefahr in Haftung genommen zu werden, wenn beim Verlassen des Fahrzeugs nicht besondere Achtung des allgemeinen Verkehrs gegenüber zu Tage gebracht wird.

Der Hintergrund:

Das Landgericht Saarbrücken, dort kam es nach einem derartigen Unfall zu einem Verfahren. Es war in diesem zugrunde liegenden Fall ein anderes Fahrzeug mit der schon länger offen stehenden Tür eines geparkten Fahrzeug.

Die Streitigkeiten entzündeten sich daran, ob ein Mitverschulden wegen des Verstoßes gegen das Sichtfahrgebot nach § 3 Abs. 1 Satz 2 und 4 StVO oder aber Unaufmerksamkeit (§ 1 Abs. 2 StVO) zu begründen ist.

 

In diesem Fall ging es um einen Sachschaden in Höhe von  ca. 2000 € . Die Fahrerin eines Opel stieß gegen die weit geöffnete Tür eines am Straßenrand abgestellten BMW. Diese wollten von der Haftpflichtversicherung des BMW den Schaden ersetzt haben.

Dazu kam es am Ende vor dem Landgericht in Saarbrücken zu folgender Entscheidung. Es entschied zu Gunsten der beklagten Versicherung des abgestellten BMW. Es begründete es damit, dass zwar der Beklagte (BMW) gegen die Sorgfaltspflicht nach § 14 Abs. 1 StVO verstoßen habe. Ja denn sofern beim Ein – und Aussteigen ein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt wird, spreche der Beweis des ersten Anscheins für eine fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung. In diesem Fall sahen die Richter aber auch ein Mitverschulden der Fahrerin des Opel.

Denn sie habe entweder gegen das Sichtfahrverbot verstoßen (§ 3 Abs. 1 und 4 StVO) oder gegen § 1 Abs. 2 StVO also unaufmerksam gewesen. So kam es zum Urteil, dass eine Haftungsverteilung von 1/3 zu 2/3 zu Lasten der Beklagten zu verteilen ist. Die Betriebsgefahr des abgestellten BMW sei höher als die des klagenden Fahrzeugs zu bewerten.

 

Quelle: Landgericht Saarbrücken

Urteil vom 11.11.2022.                   - 13 S 23/22-

 

Es sind, alle von uns von derartigen Gefahren betroffen! Also immer erst einen prüfenden Blick auch und gerade in die Spiegel, ob Gefahr von hinten kommt. Und natürlich auch immer vorne alles im Blick haben. Grüße an unsere vielen Paketzusteller die je enorm damit konfrontiert sind. Euch allen stets eine gute Fahrt               und Heimkehr.

 

Eure Fachgewerkschaft GTL

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