Urlaubszeit endlich!!!

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Ja was gibt es Erfreulicheres als die Gewissheit das bald unser wohlverdienter Urlaub naht. Endlich unsere wunderbaren Familien und unsere Hobbys wie etwa Angeln, Wandern; oder Segeln was auch immer. Oder die Familie im Ausland besuchen etwa in Bulgarien oder Wales oder der Türkei oder Polen. Egal wo es auch hingehen soll, wir freuen uns darauf.

Klar ist für uns als gut organisierte Arbeitnehmer in der Fachgewerkschaft eurer GTL das es bei der Planung einiges zu beachten gibt. Wer schulpflichtige Kinder hat, braucht vor allem die Möglichkeit seinen angestrebten Urlaub in den jeweiligen Ferienzeiten verbringen zu könne. Stellet sich schnell die Frage für uns, haben wir dann auch einen Rechtsanspruch darauf unseren Urlaub tatsächlich in den Ferienzeiten nehmen zu können?

Radio Eriwan sagt dazu folgendes aus: Nach § 7 des gültigen Bundesurlaubsgesetzes müssen die Arbeitgeber die angemeldeten Urlaubswünsche von ihren Arbeitnehmern berücksichtigen. Aber, wenn dringende betriebliche Belange anstehen, besteht euer Anspruch nicht mehr. Denn sobald mehr Arbeitnehmer während der Ferienzeit ihren Urlaub machen wollen, als der Arbeitgeber zwingend geradeso entbehren kann, ist er gezwungen eine Auswahlentscheidung zu treffen. Und ja, dabei kommen unsere Betriebsräte unterstützend für euch hinzu.

Anders als oft suggeriert gibt es keine generelle Regelung, wonach Eltern mit schulpflichtigen Kindern in einem solchen Auswahlverfahren vor kinderlosen Beschäftigten Vorrang haben.

Allerdings zwingt das Bundesurlaubsgesetz den Arbeitgeber soziale Gesichtspunkte immer zu berücksichtigen.

Es darf aber nicht dazu führen, dass Arbeitnehmer ohne schulpflichtige Kinder in den Schulferien nie in den Urlaub fahren können, wenn sie für ihren Antrag einen gewichtigen Grund vortragen.

Der Arbeitgeber sollte gemeinsam mit dem Betriebsrat die sozialen Belange, auf die sich die Arbeitnehmer berufen haben, folglich in ihrer Gesamtabwägung berücksichtigen. Und ja, die Rechtslage ist für die Arbeitnehmer und auch für die Arbeitgeberseite recht schwammig für eine konfliktfreie Umsetzung.

Aus Erfahrung aus meinen sehr langen Betriebsratszeiten folgendes.

Der BR sollte sich gemeinsam zum ziel setzen die legitimen Wünsche ihrer Angestellten so umzusetzen, dass die größte mögliche Zufriedenheit bei allen Beteiligten zu Tage tritt.

Eure Fachgewerkschaft eurer Basis für Realität und euren Schutz in allen Belangen eure GTL. Euer Reinhard Aßmann und alle Kollegen aus unseren Vorständen und Kolleginnen und Kollegen aus den aktiven Betriebsräten und Aufsichtsräten.

Wir alle wünschen euch eine wunderschöne Urlaubszeit und kommt erholt wieder zu uns zurück, denn wir wollen euch nicht missen nicht einen Tag!

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