Sonderregelungen in Polen

von Reinhard Assmann (Kommentare: 0)

Wie die Regierung in Polen bekannt gegeben hat, werden dort wegen des erklärten Notstandes die Regelungen für die Lenk- - und Ruhezeiten für das Fahrpersonal nach der Richtlinie (561/2006/EG) für erst einmal einen Monat außer Kraft gesetzt.    

Es kamen schon die ersten Kritiker, die sagten das verstoße doch gegen EU – Recht. Es gibt aber kein EU- Recht, sondern lediglich EU- Richtlinien oder Vorgaben. Zum anderen, wir stellten damals als das Digitale Kontrollgerät eingeführt wurde dem damaligen Bürgermeister von Hamburg die Frage: Stell dir vor die Elbe tritt wieder über die Ufer, die Menschen brauchen Hilfe und die Fahrer haben ihre Fahrerkarte mit deren Möglichkeiten ausgeschöpft.

O.... schon damals. Keine Sorge da braucht der Staat nur den Notstand ausrufen und dann geht es nach den Notwendigkeiten und nicht nach anderen Vorgaben der EU.

Polen scheint wie viele andere Nachbarländer logischer zu handeln, denn dort sind folgende Möglichkeiten eröffnet worden.

Ab sofort: Höchstzulässige tägliche Lenkzeit von 9 auf 11 Stunden erhöht.

Die wöchentliche höchstzulässige Lenkzeit von 56 auf maximal 60 Stunden erhöht.

Die zweiwöchentlichen Lenkzeiten von 90 auf 96 Stunden erhöht.

Erhöhung der maximalen Lenkzeit, nach der eine Ruhepause von 45 Minuten erforderlich ist, von 4 Stunden und 30 Minuten auf 5 Stunden und 30 Minuten.

Berufskraftfahrer dürfen ihre regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten (45 Stunden) im Fahrzeug verbringen, sofern ein geeigneter Stellplatz vorhanden ist und das Fahrzeug steht.

Frage: Und wenn das vom Fahrpersonal in dieser Form ertragen wird, kann man ja die Vorschriften generell in diese Richtung verändern unter dem Vorwand des „Katastrophen Fall“ des Fahrermangel?

Das sollte jeden zum Nachdenken anregen eure GTL

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