Schwerwiegender Fall vor dem Arbeitsgericht Elmshorn – Kündigung nach Busunfall bestätigt

von Ralf Vüllings (Kommentare: 0)

In einem schwerwiegenden Fall hatte das Arbeitsgericht Elmshorn über die Kündigung eines Busfahrers zu entscheiden.

Hintergrund

Der Kollege war seit 2021 als Busfahrer im Unternehmen tätig. Im September 2025 kam es während einer Linientour mit Grundschülern zu einem folgenschweren Unfall.

Bei sonnigem, klarem Wetter wurde der Fahrer nach eigenen Angaben von der tiefstehenden Sonne geblendet. Während der Fahrt versuchte er, die Sonnenblende zu bedienen. Kurz zuvor hatte er noch beschleunigt und fuhr schließlich vor einer Ampel auf einen stehenden Bus auf.

Die Folgen waren erheblich:

  • Insgesamt 20 verletzte Personen
  • Davon vier Schwerverletzte

Kündigung und Klage

Der Arbeitgeber sprach eine ordentliche Kündigung aus. Dagegen erhob der Fahrer Kündigungsschutzklage.

Sein Argument:
Es habe sich um ein sogenanntes Augenblicksversagen gehandelt – also um einfache Fahrlässigkeit – und dies dürfe keine Kündigung rechtfertigen.

Entscheidung des Gerichts

Das Arbeitsgericht Elmshorn wies die Klage ab.

Nach Auffassung des Gerichts lag kein bloßes Augenblicksversagen vor, sondern eine fahrlässige Pflichtverletzung mit erheblichem Gewicht.

Besonders hervorgehoben wurde:

  • Busfahrer tragen eine besondere Verantwortung gegenüber Fahrgästen („vulnerables Gut“).
  • Nach § 3 Abs. 1 StVO darf nur so gefahren werden, dass das Fahrzeug jederzeit beherrscht wird.
  • Der Fahrer war mit der Strecke vertraut und wusste, dass er sich einer Kreuzung näherte.
  • Eine frühere Abmahnung wegen Telefonierens während der Fahrt wurde zusätzlich berücksichtigt.

Auch die Schwere der Unfallfolgen spielte eine entscheidende Rolle bei der Bewertung.

Ergebnis

Das Gericht hielt die Kündigung für rechtmäßig.
Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Quelle: Arbeitsgericht Elmshorn, Urteil vom 11.02.2026 – Az.: 3 Cs-1504 d/25

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