Schichtarbeit ist in der Logistik Standard.

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Unser Fahrpersonal ist nicht die einzige Arbeitnehmergruppe auf unserer Seite, die von Schichtarbeit betroffen ist. Auch Disposition die angegliederten Werkstätten und vor allem die Läger müssen bedient und betreut werden. Das wir von vielen Menschen völlig außer Acht gelassen.

Und genau das kann für Arbeitnehmer die Eltern sind vor große Probleme stellen. Haben sie niemanden an ihrer Seite, der die Kinder betreut wird, es schwierig. Und dazu kam es in Mecklenburg – Vorpommern zu einer Urteilverkündung.

Grundlage war hier eine Alleinerziehende Bäckereiverkäuferin, die wegen der notwendigen Kinderbetreuung nicht mehr an den Samstagen, sondern nur noch von Montag bis Freitag beruflich eingesetzt werden kann, und auch nur eines bestimmten Zeitraums.

Der Arbeitgeber stimmte der einer mit beantragter Arbeitszeitverkürzung zu, lehnte die gewünschte und beantragte Arbeitszeitverteilung aber ab.

So landete dieser Fall letztendlich vor dem Landesarbeitsgericht von Mecklenburg -Vorpommern.

Dieses erkannte zwar das die Klägerin ein erkennbares Interesse aufgrund ihrer persönlichen Situation habe, ihre Arbeit lediglich in einem von ihr beantragten Zeitfenster abzuleisten. Diesem ihrem Interesse stünden ebenso gewichtige Belange des Arbeitgebers und der übrigen Mitarbeiter und Mitarbeiterrinnen entgegen.

Denn auch diese Kolleginnen haben alle ebenfalls betreuungsbedürftige Kinder! Würde sie nun wie beantragt nur noch montags bis freitags und in der gewünschten Zeit arbeiten, müssten die anderen vermehrt die Früh – und Spätschicht von ihr übernehmen sowie sämtliche Schichten der Samstage. Auch müssten sie für diese Zeiten anderweitige Betreuung für ihre Kinder organisieren. Dadurch würde sich die Zeit für die Familien zur gemeinsamen Gestaltung an den Wochenenden verkürzen.

Aus diesem Grund ist aus Sicht des Gerichts eine Besserstellung der Klägerin eben nicht gerechtfertigt.

Quelle: Landesarbeitsgericht Mecklenburg – Vorpommern, Urteil vom 13.07.2023 ----- Az. 5 Sa 139/22

Gerade bei den verantwortungsvollen Tätigkeiten, die im Schichtbetrieb anfallen sollte, es eine Möglichkeit geben den Wünschen gerade dieser Personengruppe entgegenzukommen. Aber wie dieser beispielhafte Fall es auch aufzeigt, dieses ist nicht immer möglich.

Eure Fachgewerkschaft für Transport & Lagerung eure immer Fach und berufsbezogene GTL

 

 

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