Respekt ist nicht verhandelbar.
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Was mutet man Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eigentlich zu?
Wir erleben derzeit mit großer Sorge, dass bei einigen Verantwortlichen offenbar jegliche Hemmschwelle im Umgang mit arbeitenden Menschen verloren gegangen ist. Menschen, die dieses Land tagtäglich am Laufen halten, sehen sich immer häufiger Respektlosigkeit, Einschüchterung und deutlichen Grenzüberschreitungen ausgesetzt.
Zwei aktuelle Beispiele aus unserer gewerkschaftlichen Praxis verdeutlichen diese Entwicklung besonders eindrücklich.
Speditionsbereich: Wenn Respekt verloren geht
Dass die Speditionsbranche besonderen Herausforderungen unterliegt, ist unbestritten. Ebenso klar ist für uns: Nicht jeder Unternehmer in dieser Branche handelt verantwortungslos – das haben wir niemals pauschal behauptet und werden es auch nicht tun.
Wenn jedoch Arbeitgeber, die sich in einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung mit ihren Beschäftigten befinden, Kolleginnen und Kollegen mit entwürdigender und teils übelster Sprache überziehen, ist für uns eine klare Grenze überschritten. Eine solche Wortwahl wenden wir nicht an – und wir akzeptieren sie auch nicht.
Dieses Verhalten führt bei den betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu großer Fassungslosigkeit und Verunsicherung. Wir erwarten hier eine eindeutige Rückkehr zu zivilisierten Umgangsformen, zu Respekt und zu einer sachlichen Auseinandersetzung auf Augenhöhe.
Lagerbereich: Mitbestimmung ist kein Störfaktor
Auch im Lagerbereich beobachten wir zunehmend problematische Entwicklungen. Dass Unternehmen – insbesondere deren Leitung – ohne bisherige Erfahrung mit Betriebsratsarbeit und gelebter Mitbestimmung irritiert oder ablehnend reagieren, wenn Beschäftigte einen Betriebsrat gründen möchten, erleben wir leider nicht zum ersten Mal.
Ebenso wenig überrascht uns aus unserer langjährigen Erfahrung, dass Arbeitgeber versuchen, ihnen genehme, vermeintlich „fügsame“ Beschäftigte für eigene Wahllisten zu gewinnen.
Problematisch – und inakzeptabel – wird dieses Vorgehen jedoch dann, wenn gegen geltendes Recht verstoßen wird.
In solchen Fällen ziehen wir als Bundesvorstand eine klare Grenze. Zum Schutz unserer Mitglieder haben wir die zuständige Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Denn die vorgebrachten Argumentationen sind teils geradezu abenteuerlich:
Während eine arbeitgebernahe Liste vom Wahlvorstand ohne Beanstandung zugelassen wird, wird die GTL‑Gewerkschaftsliste mit der Begründung ausgeschlossen, sie sei angeblich nicht tariffähig.
Wir stellen hierzu unmissverständlich klar:
Es handelt sich um Wahlen zur betrieblichen Mitbestimmung, nicht um Tarifverhandlungen.
Mitbestimmung betrifft unter anderem Einstellungen, Arbeitsorganisation und Arbeitseinteilung – und sie steht allen Beschäftigten zu.
Unsere klare Haltung als Bundesvorstand
Wir stehen als Bundesvorstand der GTL unverrückbar an der Seite der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Wir verteidigen Mitbestimmung, Rechtsstaatlichkeit und einen respektvollen Umgang im Arbeitsleben – und wir werden nicht zulassen, dass diese Grundsätze ausgehöhlt oder missachtet werden.
⇒ Werdet Teil dieser starken Gemeinschaft.
Einer Gewerkschaft, die fest auf dem Boden der Realität des Arbeitslebens steht und ihre Mitglieder konsequent, geschlossen und solidarisch unterstützt.