Ohne Einweiser fahren?

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Ohne Einweiser sein Fahrzeug rückwärtsfahren kann sehr Teuer werden! Das musste in einem Streitfall vor dem Verwaltungsgericht in Würzburg ein Soldat schmerzhaft erfahren.

Der Hintergrund stellt sich wie folgt da.Der beklagte Soldat verursachte im Jahr 2019 mit dem ihm anvertrauten Dienstfahrzeug auf einem Truppenübungsplatz in Bayern einen Verkehrsunfall. ER rammte mit seinem M8 Sprinter DoKa beim Rückwärtsfahren einen hinter ihm stehendes andere Fahrzeug.

Die Rücksicht für den Soldaten war wegen der aufbauten an seinem Fahrzeug stark eingeschränkt. Auch war kein Innenspiegel vorhanden.Der entstandene Schaden belief sich auf 8.800€ die der Dienstherr nun von ihm erstattet haben wollte. Auch warf ihm der Dienstherr grobe Fahrlässigkeit vor, da er ohne Einweiser rückwärts gefahren war. Dagegen klagte der betroffene Soldat.Das mit diesem Fall befasste Verwaltungsgericht in Würzburg entschied gegen den Soldaten. Nach § 24 Abs. 1 SG habe er sehr wohl zu haften, da er den Unfall grob fahrlässig verursacht habe. Auch habe der Soldat gegen den § 9 Abs.5 StVO und gegen Ziffer 542 der ZDV verstoßen. Nach beiden Vorschriften hätte er einen Einweiser hinzuziehen müssen.

Quelle: Verwaltungsgericht Würzburg, Urteil vom 23.08.2022

  • W 1 K 22.584.

Hier sollten wir darauf achten, was in diesem Urteil ebenfalls Grundlage der Rechtsfindung gewesen ist. Das ist die StVO § 9 Abs.5.Auch wir sind aufgefordert beim Rückwärtsfahren absolute Vorsicht walten zu lassen. Auch wir stehen in Haftung, wenn uns der Arbeitgeber in einem Schadensfall eine Grobfahrlässigkeit belegen kann.

Zur Erinnerung der § 9 Abs.5 der StVO:

(5) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück , beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.

 Kommt alle ohne jeglichen Schaden durch den schweren Arbeitsalltag eure GTL

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