Nicht jede Überstunde ist auch Mehrarbeit
von Robin Harrison (Kommentare: 0)
Nicht jede „Überstunde“ die ich als Arbeitnehmer geleistet habe ist auch so einfach in Lohn umzusetzen. Das sollten wir als Arbeitnehmer schon wissen. Denn „so einfach Aufzwingen“ kann ich meinem Arbeitgeber meine Forderungen nämlich nicht. Der Arbeitgeber ist dazu auch gar nicht verpflichtet! Das wird vollkommen Übersehen. Arbeiten wir als Fahrer oder Logistiker oder eben Wartungspersonal mehr als vorgesehen, so handelt es sich um Überstunden sprich Mehrarbeit.
Diese dann aber in „Geld“ für den Arbeitnehmer muss der Arbeitgeber aber nur in dem Fall, wenn auch eine entsprechende Rechtsgrundlage die Überstunden zulässt und der Arbeitgeber die „Mehrarbeit – Überstunden“ auch selbst veranlasst hat.
Werden die Arbeitnehmer aber vom Arbeitgeber mit derart viel Aufgaben oder Arbeit zugepackt, dass die angeordnete Arbeitslast nur mit Überstunden zu schaffen ist, gilt nach wie vor: Das der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber darauf hinweisen muss, dass die angeordnete Arbeitsbelastung nur mit Überstunden zu schaffen ist. Natürlich reicht es im Normalfall aus, dass der Arbeitgeber die Überstunden duldet. Das ist aber nicht immer der Fall.