Neue Mindestlöhne in der Zeitarbeit steigen ab Juli 2026

von Ralf Vüllings (Kommentare: 0)

Beschäftigte in der Arbeitnehmerüberlassung erhalten ab Juli 2026 höhere gesetzliche Mindestentgelte.

Beschäftigte in der Arbeitnehmerüberlassung erhalten ab dem 1. Juli 2026 höhere gesetzliche Mindestentgelte. Davon können auch viele Fahrerinnen und Fahrer sowie Beschäftigte in Lager und Logistik profitieren, die als Leiharbeitnehmer eingesetzt werden.

Was wurde beschlossen?

Mit der Siebten Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung werden die gesetzlichen Mindestentgelte für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer angehoben. Die Verordnung gilt für Verleiher, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung an Dritte überlassen. Sie findet ebenfalls Anwendung auf im Ausland ansässige Verleiher, sofern Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Inland beschäftigt werden.

Wer ist betroffen?

Die Regelungen betreffen alle Beschäftigten, die im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung tätig sind. Dazu gehören auch:

  • Fahrerinnen und Fahrer in der Zeitarbeit
  • Beschäftigte in Lager und Logistik
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die über Personaldienstleister eingesetzt werden

Nicht betroffen sind Beschäftigte, die direkt bei einem Unternehmen angestellt sind und nicht im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung arbeiten.

Neue Mindestentgelte

Die Lohnuntergrenze steigt in mehreren Schritten:

Zeitraum Mindestentgelt pro Stunde
01.07.2026 – 31.08.2026 14,96 €
01.09.2026 – 31.03.2027 15,33 €
01.04.2027 – 30.09.2027 15,87 €

Höhere Ansprüche aus Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder individuellen Arbeitsverträgen bleiben weiterhin bestehen.

Regelungen zu Arbeitszeitkonten

Die Verordnung enthält außerdem Regelungen für Arbeitszeitkonten. Grundsätzlich dürfen Arbeitszeitkonten bis zu 200 Plusstunden umfassen. Bei saisonalen Schwankungen können bis zu 230 Stunden zulässig sein. Ab einem Guthaben von mehr als 150 Stunden besteht eine Verpflichtung zur Insolvenzsicherung der darüber hinausgehenden Zeitguthaben.

Warum ist das für die Transport- und Logistikbranche wichtig?

Oft wird angenommen, dass Regelungen zur Arbeitnehmerüberlassung nur andere Branchen betreffen. Tatsächlich werden jedoch auch in Transport, Lagerwirtschaft und Logistik regelmäßig Leiharbeitnehmer eingesetzt. Die neuen Lohnuntergrenzen sorgen für eine bessere Absicherung der Beschäftigten und schaffen mehr Transparenz bei der Entlohnung.

GTL informiert

Die Gewerkschaft Transport & Logistik (GTL) informiert ihre Mitglieder auch weiterhin über wichtige gesetzliche Änderungen und Entwicklungen in der Branche. Gut informierte Beschäftigte können ihre Rechte besser wahrnehmen und durchsetzen.

GTL – Stark für Transport und Logistik.

 

Quelle: Siebte Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung vom 24. Juni 2026.

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