Nein der Winter ist noch nicht vorbei!

von Reinhard Assmann (Kommentare: 0)

Der eigentliche Wintermonat ist der Februar und es ist also noch nicht vorbei. Wie steht es eigentlich für uns Arbeitnehmer, wenn wir durch Witterungseinflüsse bedingt nicht wie vorgesehen pünktlich auf unserer Arbeitsstelle erscheinen können? Das kann Schnee oder Eis aber wie wir vor kurzem erst erleben mussten auch Hochwasser gewesen sein.

Da stellt sich für uns die Frage können wir als Arbeitnehmer dann zu Hause bleiben bei derartigen Gegebenheiten? Oder kann mein Arbeitgeber mich aus diesem Grund dann Abmahnen?

In der Regel ist es so, dass die Arbeitgeberseite den Beschäftigten freistellt und dadurch die Möglichkeit hat, diese anfallenden Fehlzeiten durch Berechnung unserer Urlaubsansprüche oder aber Mehrarbeit ausgleicht. Diese Möglichkeit ist also gegeben.

Aufgepasst, der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet für diese Ausfallzeiten euch den vorgesehenen Lohn zu zahlen! Diesen Anspruch diese Verpflichtung können wir auch nicht auf Basis des § 616 BGB erheben! Ein solcher Anspruch der Arbeitnehmer besteht nur dann, wenn der Grund für die Arbeitsverhinderung in der Person des betroffenen Arbeitnehmers selber liegt, etwa Krankheit.

Kommt es also durch andere Einflüsse wie das Wetter dazu das wir unseren Arbeitsplatz nicht erreichen können, stellt dieses folglich keinen persönlichen Grund dar.

Ein entsprechendes Urteil sprach das Bundesarbeitsgericht im Jahr 1982 schon aus. Urteil vom 08.09.1982,Az. 5 AZR  283/80

Wünsche euch stets eine heile Anfahrt und natürlich auch wieder eine gute Heimfahrt eure GTL

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