Muss mir mein Arbeitgeber nicht die von mir geleisteten Überstunden bezahlen?

von Ralf Vüllings (Kommentare: 0)

Nicht unbedingt! Denn der Arbeitgeber ist nicht immer zwingend dazu angehalten geleistete Überstunden auch zu vergüten! Die Pflicht dazu besteht nur dann, wenn eine entsprechende Rechtsgrundlage erstens diese geleisteten Überstunden zulässt und der angesprochene Arbeitgeber diese Mehrarbeit auch angeordnet hat!

Und was sagt uns das reale Leben? Wo ist so was geregelt? Nun in Tarifverträgen kann das schon einmal geregelt sein wie in den persönlichen Arbeitsverträgen der Arbeitnehmer. Klingt vielleicht komisch, aber Aufdrängen der Bezahlung von Überstunden muss sich der Arbeitgeber sich das nicht lassen.

Faustformel sollte sein: Was steht in meinem persönlichen Arbeitsvertrag? Ist mein Arbeitgeber überhaupt TV gebunden? Und ganz wichtig, der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber darauf hinweisen, dass Überstunden anfallen werden bei dem was er anordnet.

Es reicht aber auch aus, wenn der Arbeitgeber die Überstunden geduldet hat was eigentlich in der Praxis die Regel ist.

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