Meine Fahrererlaubnis läuft ab, wer trägt die Kosten für die Verlängerung ?

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Nicht so ganz einfach darauf eine für jeden gültige Antwort zu geben. Denn zu aller erst kommt es darauf schon einmal an was in euren Arbeitsverträgen fixiert worden ist . Beinhaltet dieser schon eine belastbare Vereinbarung in der Klar ist ob der Arbeitgeber oder ihr die anstehenden Kosten zu tragen habt ?Gibt es in euren Unternehmen eine Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitnehmervertretern und Arbeitgebern zu diesem wichtigen Punkt ?

Und zuallerletzt ist euer Arbeitgeber Tarifgebunden oder eben nicht?Die anstehenden Kosten für die Verlängerung der Fahrerlaubnis sind ja nicht unerheblich! Nie vergessen das da alles mit einberechnet werden muss von eurer Seite.Am besten geregelt ist es im Idealfall das eure Arbeitnehmervertreter der GTL sich der Sache für euch annehmen ! Das basiert dann auf jeden Fall auf einer Grundsoliden  juristischen Basis!Nur als verständliche Beispiel nehmen wir hier einmal den TV für gewerbliche Arbeitnehmer für unseren Berufsbereich.

Dort im § 4 ist nachlesbar, was für euch in NRW gilt!

 

  • 4)
  • Gesundheitsuntersuchung und obligatorische Fahrerqualifikation

Bei Fahrern mit einer Betriebszugehörigkeit von mehr als 3 Jahren übernimmt der Arbeitgeber bei Fahrern mit der Fahrerlaubnis der Klasse C1 , C1E , C oder CE die fällige reguläre Gesundheitsuntersuchung, wenn er den Betriebsarzt bestimmt, sowie die Kosten für die Umschreibung bzw. Verlängerung der Fahrerlaubnis und der Fahrerkarte.

Diese Fahrer haben Anspruch auf bezahlte Freistellung während der Arbeitszeit für je einen Tag im Jahr zur Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer – Qualifikations- Gesetz (BkrFQG) und der dazugehörigen Berufskraftfahrer – Qualifikations- - Verordnung (BKrFQV).

Der Arbeitgeber trägt auf Antrag des Arbeitnehmers die Kosten der Weiterbildung, wenn er die Ausbildungsstätte bestimmen kann.

Es ist für alle von Bedeutung alle Punkte zu beachten. Da der Arbeitgeber die Kosten zu tragen hat, bestimmt er alleine wo die Maßnahmen letztendlich durchgeführt werden .Eigene Wünsche braucht er nicht zu berücksichtigen. Es sollte unbedingt von Seiten des Staates dafür gesorgt werden , dass Unternehmen die die nicht unerheblichen Kosten übernehmen durch akzeptable Fördermaßnahmen angemessen Unterstützt werden durch Erstattung von Maut – oder anderen Abgaben. Das wäre aus unserer Sicht eine angemessene Würdigung der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber die die anfallenden Kosten übernehmen !

 

Wir hoffen da endlich einmal aufgezeigt zu haben wo eure Forderungen begründet sind.

Eure GTL! Die Fachgewerkschaft die stets das Ganze im Blick hat!

Ohne Wirtschaft und Industrie keinen Speditionen keine Lagerung keine Werkstätten keine Berufskraftfahrer! Wir setzen uns genau dafür ein.

Wir Respektieren andere aber Respektiert uns endlich auch!

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