Kündigung bei Krankschreibung

von Reinhard Assmann (Kommentare: 0)

Wir haben schon einmal vor längerer Zeit auf die Probleme bei einer Kündigung, egal ob vom Arbeitgeber oder der Arbeitnehmerseite ausgesprochen hingewiesen. Dazu kam es am Bundesarbeitsgericht zu einem grundlegenden Urteil im Verfahren, Az 5 AZR 137/23, wer also genau in die Einzelheiten eintauchen will sollte sich dieses besorgen.

In unserer Kurzform ist folgendes festzustellen. Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer seine vorgetragene und behauptet Arbeitsunfähigkeit mit einem entsprechenden Ärztlichen Attest belegen.

Doch Vorsicht, denn die vorgelegte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann als erschüttert bewertet werden, wenn etwa nach einer „Gesamtbetrachtung“ ernsthafte Zweifel ein Anlass besteht das ernsthafte Zweifel aufkommen sollten, und dass umso mehr, wenn die Bescheinigung des Arztes während einer bereits laufenden Kündigung des Arbeitnehmers oder auch der Arbeitgeber in diesem Fall vom Arbeitnehmer vorgelegt wird.

Denn in einem solchen Zusammenhang sieht das BAG einen zu erkennenden Zusammenhang einer „passgenauer Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit“ zum Ende der anberaumten Kündigungsfrist!

Und dieser Zusammenhang besteht natürlich im Besonderen, wenn der Arbeitnehmer direkt nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gesund eine neue Arbeitsstelle aufnehmen kann. Hier kann es dazu kommen, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit beweisen muss.

                                                                                                                                                     Nach dem wegweisenden Urteil des BAG hat nun in einem solchen Fall der Arbeitnehmer die Pflicht seine Arbeitsunfähigkeit zu beweisen, dass bezeichnet das BAG als „volle Darlegungs – und Beweislast für das Bestehen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit“ wenn er für diese Zeit weiterhin Lohn erhalten hat gemäß § 3 Abs. 1 EFZG

Wir wünschen euch erst einmal Gesundheit und zum zweiten keine derartigen juristische Auseinandersetzungen.

Eure stehts zuverlässige und wachsende Fachgewerkschaft GTL

 

 

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