Kontrolle! Und dann?

von Ralf Vüllings (Kommentare: 0)

Erst kam die rote Kelle, dann „Bitte folgen“ …

da stellt sich die elementare Frage, wie verhalte ich mich am besten?
Bei einer nächtlichen Kontrolle ist es schon einmal von Vorteil für beide Seite den Motor abzustellen, und die Innenbeleuchtung des LKW (Bus) einzuschalten. Das ist Sicherheit für beide Beteiligten. Auch kann man den eigenen Willen zur Kenntnisnahme das man dem Einsatzwagen folgt durch Lichtzeichen verständlich machen. Wichtig ist immer, nicht aussteigen ohne dass ein Beamter dazu auffordert. Bleibt bitte im Fahrzeug sitzen, das ist wichtig!

Solltet ihr Zweifel haben das es echte Polizisten sind, verlangt den Dienstausweis. Dazu habt ihr das Recht! Bei wertvoller Ladung immer so vorgehen!

Zum Punkt Personalien braucht man eigentlich nichts sagen. Denn ihr seid verpflichtet diese wahrheitsgemäß den Beamten anzugeben. Und natürlich müssen auf Verlangen Führerschein, Fahrzeugpapiere und Ladepapiere ausgehändigt werden.

Liegen die ersten beiden Dokumente nicht vor, können schon einmal 10 Euronen fällig sein.

Wenn sich der Fahrer bei informativen Fragen etwa, dazu wo er herkomme, mit der Antwort nicht belastet, sollte man diese dennoch freundlich beantworten. Besser ist das auf jeden Fall. Und bei einer Auswertung von Maut Daten kommt eh eure Herkunft zu Tage.

Besteht jedoch ein Verdacht gegen den Fahrer (Lenk- – Ruhezeiten, Arbeitszeitgesetz) oder was auch immer, ist es immer besser die Antwort zu verweigern um wenn es zu einem Prozess kommen sollte einen Anwalt zu Hilfe holen zu können.

Kommt es vor Ort zu einer Vernehmung, muss der Beamte dich vorher über dieses Recht informieren. Das ist seine Pflicht.

Bei entsprechenden Anfangsverdacht darf die Polizei das Fahrzeug technisch oder nach mitgeführten Gegenständen oder anderer Beweismittel (vielleicht die zweite Fahrerkarte) durchsuchen. Dabei muss der Fahrer aber nicht mitwirken. Er ist auch nicht gezwungen etwa Gepäckstücke aus dem Führerhaus zu holen.

Problematisch wird es, wenn der Verdacht des Alkoholes oder Drogenkonsum erhoben wird. Man kann als beteiligter Fahrer diesen Test zwar verweigern, allerdings kann dann der Kontrollbeamte dann eine Blutentnahme durch einen Arzt anordnen. Sollte kein Alkohol oder Drogenkonsumverdacht mehr bestehen geht es eigentlich zügig wieder an die Weiterfahrt.

Es ist nicht die Regel, aber teilweise können bei kleineren Ordnungswidrigkeiten bis zu einer Summe von 55 € direkt vor Ort gezahlt werden. Auch kann man sich mit einer Verwarnung einverstanden erklären, dass hat den Vorteil das die Gebühren für ein förmliches Verfahren in Höhe von 28.50 € dann für euch Entfallen.

Wir wollen einmal hoffen, dass es ohne „Zusatzgebühren“ in euren schweren Beruf weitergeht und wünschen euch allzeit gute Fahrt

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