Fristlose Kündigung

von Ralf Vüllings (Kommentare: 0)

Fristlose Kündigung ist ein vielfältiges Thema in der Arbeitswelt. Ist im Unternehmen ein Betriebsrat mit eingebunden ist schon einmal damit zu rechnen das es mit rechten dingen zu diesem drastischen Schritt gekommen ist. Aber auch in einem solchen Fall kann es zu Rechtsstreitigkeiten kommen.

Und bitte aufgepasst auf Seiten des Fahrpersonals, denn erhebliche Verkehrsverstöße eines Berufskraftfahrer bei Ausübung seiner Tätigkeit, kann zu einer Kündigung führen, wenn sie zur konkreten Gefährdung Dritter oder des Betriebsvermögens geführt haben!

Die Entziehung der Fahrerlaubnis eines als Berufskraftfahrer Arbeitnehmer etwa wegen Trunkenheit im Straßenverkehr anlässlich einer in der Freizeit durchgeführten Privatfahrt ist kein unbedingter Grund zur außerordentlichen Kündigung!  

Es kommt vielmehr darauf an, ob der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Kündigungsfrist, bis zur Neuerteilung seiner Fahrerlaubnis oder dauernd auf einen anderen Arbeitsplatz so lange eingesetzt werden kann.

Anders ist diese unangenehme Lage für einen Busfahrer oder Busfahrerin!

In einem solchen Fall kann eine private Trunkenheitsfahrt eines Omnibusfahrers wegen seiner bes. verantwortungsgeschuldeten Tätigkeit so starke Zweifel an seiner charakterlichen Integrität begründen, dass die Eignung für die geschuldete Tätigkeit wegfällt und ihm außerordentlich gekündigt werden kann

BGB § 626

Wir sehen hier mehrere dinge angesprochen. Zum einen Alkohol und jegliche andere Drogen haben in unserem verantwortungsvollen Beruf absolut nichts zu suchen!

Und das gilt auch für die Lagerbranche, wo es bei Gefahrgutlagerung oder der Kühlhäuser bei gravierenden Fehlverhalten zu schweren Schäden kommen kann.

Und ein weiterer Punkt kommt hinzu, denen wir gesondert aufzeigen werden, die persönliche Haftung der Arbeitnehmer in einem Schadensfall!

Eure starke und zuverlässige Fachgewerkschaft GTL ist immer an eurer Seite wenn ihr uns benötigt!

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