Frage, warum versteht man es bis heute so mancher einfach nicht?
von Reinhard Assmann (Kommentare: 0)
Es ist nicht nur in der Vorzeit von Feiertagen so sichtbar, was sich im Straßenverkehr vor Baustellen abspielt. Und Baustellen gibt es bekanntlich gefühlt mehr als freie Strecken.
Worum geht es im Detail?
Es geht um das Einordnen vor Fahrbahnverengungen oder der Sperrung von Fahrspuren auf eine einzige für den Verkehr!
Es ist zwar schon eine weile her (2018) aber sie sagt alles aus. Aus einer zweispurigen Straße im Stadtverkehr von Hamburg kam es im Zusammenhang mit einer beidseitigen Fahrbahnverengung, trotz Gefahrenzeichen 120 zu einem Verkehrsunfall. Die beteiligte PKW – Fahrerin befuhr mit ihrem Wagen den rechten Fahrstreifen, während ein Kollege mit seinem LKW die linke Fahrspur befuhr.
Der LKW zog mit seinem Fahrzeug nach rechts und übersah dabei den PKW, und es kam zum Zusammenstoß mit dem PKW. In Folge regulierte die Haftpflichtversicherung den verursachten Schaden auf Basis einer sogenannten Haftverteilung, in diesem zugrunde liegenden Fall von 50:50.
Die Pkw-Fahrerin wollte sich damit aber nicht abfinden, denn sie hielt sich für Vorfahrtsberechtigt und reichte nun Klage ein.
Am ende musste der Bundesgerichtshof darüber eine Entscheidung treffen, nachdem Amtsgericht und Landgericht ihre Forderungen auf 100-prozentige Haftung des LKW – Fahrer abgewiesen hatten.
Aber auch vor dem BGH hatte die Klägerin keinen Erfolg. Der BGH bestätigte die hälftige Haftverteilung wie in den Vorinstanzen.
Eine volle Haftung des Beklagten wie gefordert komme nicht in Frage. Denn bei einer beidseitigen Fahrbahnverengung gilt noch stehts das Gebot der wechselseitigen Rücksichtnahme! Auch und im Besonderen wenn zwei gleichauf in die Engstelle fahrendenden Fahrzeuge ergebe sich kein regelhafter Vortritt (oder Vorfahrtsrecht) des rechts fahrenden Verkehrsteilnehmers mit seinem Fahrzeug.
Quelle: BGH – 08.03.2022 Az: VI -ZR – 47/21
Zu beachten ist das diese Regelung ihre Geltung haben egal wo sie Fahrbahnverengungen befinden ob Bundesstraßen oder BAB.
Bitte immer darauf achten das es zu keinem Unfall kommt, denn ihr werdet immer mit der Tatsache konfrontiert auch dann selbst mit in Haftung genommen zu werden.
Kommt immer ohne Unfall als LKW oder Bus – Fahrer oder Paketfahrer am Ziel aber am ende des Tages auf dem Betriebshof oder Parkplatz an. Das gilt auch für alle jene die mit ihrem PKW auf dem Weg zum Lager bzw. zum Arbeitsplatz unterwegs sind.
Eure Fachgewerkschaft GTL …..wir denken an alle …..