Europäischer Ministerrat verständigt sich auf Novellierung der Betriebsräte Richtlinie
von CGB-Pressemitteilung (Kommentare: 0)
CGB begrüßt Gesetzesvorhaben
Der Rat der europäischen Arbeitsministerinnen und -minister hat sich am 20.Juni zustimmend zur geplanten Novellierung der Europäischen Betriebsräte-Richtlinie geäußert und auf eine gemeinsame Verhandlungspositionen mit dem Europa-Parlament verständigt. Damit steht zu erwarten, dass europäische Betriebsräte in absehbarer Zeit mehr Rechte erhalten und leichter errichtet werden können. Der CGB begrüßt die Einigung. Er verweist darauf, dass die christlichen Gewerkschaften angesichts der zunehmenden Globalisierung und Wirtschaftsverflechtungen schon seit längerem auf eine Erweiterung der Rechte der europäischen Betriebsräte und eine Verpflichtung der Unternehmensleitungen zu mehr Konsultationen der Betriebsräte drängen.
Europäische Betriebsräte haben bislang bis auf den Namen wenig gemeinsam mit deutschen Betriebsräten. Es handelt sich vielmehr um Gremien zur länderübergreifenden Anhörung und Unterrichtung der Arbeitnehmer von Unternehmen oder Unternehmensteilen, die in mehreren Mitgliedsstaaten der EU tätig sind. Nach der geltenden Europäischen Betriebsräte-Richtlinie können Euro-Betriebsräte, wie sie im allgemeinen Sprachgebrauch genannt werden, in Unternehmen mit mindestens 1000 Beschäftigten gebildet werden, von denen jeweils mindestens 150 in wenigstens zwei Mitgliedsstaaten beschäftigt sein müssen. Derzeit gibt es in der gesamten EU erst gut 1000 dieser Gremien. Jedes Jahr kommen etwa 20 hinzu. Die Bildung erfolgt entsprechend nationalem Recht. Der CGB geht davon aus, dass es noch wenigstens 1000 weitere Unternehmen gibt, die die Voraussetzungen für die Errichtung eines Europäischen Betriebsrat erfüllen.
Die geltende Europäische Betriebsrats-Richtlinie wurde am 22.09.1994 beschlossen und am 12.04.1996 mit dem Europäischen Betriebsräte-Gesetz (EBGR) in deutsches Recht umgesetzt. Am 2.Februar letzten Jahres hat das Europa-Parlament eine Resolution verabschiedet, mit der die Europäische Kommission zur Einleitung eines Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung der Europäischen Betriebsräte-Richtlinie aufgefordert wurde. Die Kommission ist dem am 11.April mit der Einleitung der ersten Phase der Konsultation der Sozialpartner nachgekommen. Zu den mehr als 80 Organisationen der Sozialpartner, die gemäß Artikel 154 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zu beteiligen sind, gehört auch der Europäische Verband Unabhängiger Gewerkschaften (CESI), bei dem auch der CGB als Spitzenverband der christlichen Gewerkschaften Deutschlands Mitglied ist.
Sobald sich das neu gewählte Europa-Parlament konstituiert hat und eine neue EU-Kommission im Amt ist, werden die Verhandlungen zwischen Ministerrat, Kommission und Europa-Parlament über die endgültige Neufassung der Europäischen Betriebsrats-Richtlinie beginnen. Nach Beschlussfassung der Novelle haben die EU-Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, die neue Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.