Elternzeit und Kündigung erhalten.

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Ist es erlaubt einem Arbeitnehmer oder einer Arbeitnehmerin während der Elternzeit eine betriebsbedingte Änderungskündigung auszusprechen? Darüber hatte das Landesarbeitsgericht von Berlin – Brandenburg zu Urteilen.

Der Hintergrund der Klage:

Eine Arbeitnehmerin befand sich in der Elternzeit und erhielt trotzdem aus betrieblichen Gründen eine betriebsbedingte Änderungskündigung. Das eingeschaltete Integrationsamt hatte zuvor dieser Kündigung zugestimmt.  Nun handelt es sich bei einer Änderungskündigung um eine Kündigung des bestehenden Arbeitsverhältnisses verbunden mit dem gleichzeitigen Angebot der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Arbeitsbedingungen.

Die Arbeitnehmerin lehnte jedoch das Angebot der Arbeitgeberin zu neuen Bedingungen weiterbeschäftigt zu sein ab.

Das Arbeitsgericht in Potsdam hat die Klage der Arbeitnehmerin nun abgewiesen. Auch hat das Landesarbeitsgericht nun diese Entscheidung bestätigt. Man begründete die Entscheidung damit, dass der ursprüngliche Arbeitsplatz der Klägerin durch die zulässigen unternehmerischen Entscheidungen wegfallen, weshalb folglich eine weitere Beschäftigung zu den bisherigen Bedingungen nicht mehr möglich gewesen sei. Daher habe die Arbeitgeberin nach der Zustimmung des Integrationsamtes der Klägerin auch während der Elternzeit kündigen und ihr folglich die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen anbieten dürfen!Das sie aber das Änderungsangebot der Arbeitgeberin nicht angenommen hat, wurde das Arbeitsverhältnis durch die ausgesprochene Kündigung beendet. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin – Brandenburg, Urteil vom 05.07.2022

  • 16 Sa  1750/21-

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