Einfache Antwort geht leider nicht

von Reinhard Assmann (Kommentare: 0)

Ich hatte dieser Tage bei meinem alten Arbeitgeber im Pausenraum eine interessante Diskussion. Der Kern war, ob die Wochenruhezeit mit dem Kalender identisch ist. Also „Wochenendruhezeit“. Eigentlich war die Frage zum Lachen, denn wer darf nicht alles an den kalendarischen Wochenenden trotzdem unterwegs sein. Wie auch immer es war eine Klärung nötig denn dort sind ja auch Azubis in größerer Zahl eingestellt worden.

Machen wir es einmal so indem wir uns die gesetzlichen Grundlagen der Wochenruhezeit gemeinsam verinnerlichen. Und dafür nehmen wir die 561/2006/ EG zur Hand. Dort dann den Artikel 4. 8. Rnd. 20 Wöchentliche Ruhezeiten. Wöchentliche Ruhezeiten (vergleiche den Artikel 8) ist der wöchentliche Zeitraum, in dem ein Fahrer frei über seine Zeit verfügen kann. Der Begriff umfasst sowohl eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit ( Ruhezeiten von mindestens 45 zusammenhängenden Stunden ( Artikel 8 Absatz 6 ) als auch eine reduzierte wöchentliche Ruhezeit ( Ruhepause von weniger als 45 Stunden , die unter den Bedingungen des Artikel 8 Absatz 6 auf eine Mindestruhezeit von 24 aufeinander folgenden Stunden reduziert werden kann. Eine wöchentliche Ruhezeit beginnt spätestens am Ende von sechs 24 – Stunden – Zeiträumen nach dem Ende der vorausgegangenen wöchentlichen Ruhezeit.

Aber Hallo, was sagt uns als Fahrer das nun? Nun nach sechs 24 Stunden Zeiträumen sagt uns das der kalendarische Wochenzeitraum nicht vorgeschrieben ist.

Nun aber Fix zu dem besagten Artikel 8 der 561/2006/EG denn dort soll ja auch noch etwas zu dem Thema stehen!

Und da ist er schon, der erklärende Artikel 8 Absatz 6 Rnd. 11

Regelmäßige wöchentliche Ruhezeit. Die wöchentliche Ruhezeit wird in Artikel 4 Buchstabe h definiert (siehe oben)! Danach ist wöchentliche Ruhezeit der wöchentliche Zeitraum, in dem ein Fahrer frei über seine Zeit verfügen kann und der eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit und eine reduzierte wöchentliche Ruhezeit umfasst.

Die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit ist eine Ruhepause von mindestens 45 Stunden (zusammenhängend), die reduzierte wöchentliche Ruhezeit eine Ruhepause von weniger als 45 Stunden, mindestens aber von 24 aufeinander folgenden Stunden. Beide wöchentlichen Ruhezeiten wird nicht unterschieden, ob es sich um eine Ein– oder Mehrfahrerbesatzung handelt.   Ein wahres Gesetzes Monster, oder? Aber so geht das nun weiter! Feststellen können wir aber zusammen das die Frage damit beantwortet ist, dass die Wochenruhezeit nicht kalendarisch ist! Es kann auch nicht schaden, wenn man altes wissen wiederauffrischt. Überflüssige Fragen gibt es eh nicht, nur hin und wieder arrogante überflüssige Antwort

Und weiter geht’s!

Nach Absatz 3 kann eine tägliche Ruhezeit verlängert werden, so dass sich daraus eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit oder eine reduzierte wöchentliche Ruhezeit ergibt. Demnach kann eine tägliche Ruhezeit (11 Stunden), die auf 24 Stunden ausgedehnt wird, als reduzierte wöchentliche Ruhezeit gewertet werden!

Ja und dann, wenn wir schon dabei sind, die Frage aller Fragen wie Zaubern wir Gesetzeskonform den Ausgleich bei er verkürzten wöchentlichen Ruhezeit hin?

Artikel 8 der 561/2006/ (EG) Rnd.14

Wird also eine wöchentliche Ruhezeit auf 24 Stunden verkürzt, so sind die fehlenden 21 Stunden zusätzlich zusammenhängend mit einer Tagesruhezeit ( 11 Stunden ) oder Wochenruhezeit innerhalb der nächsten drei Wochen zu nehmen , so dass sich daraus dann im Zusammenhang mit einer Tagesruhezeit eine mindestens 30 stündige Ruhezeit ergibt.

Klartext: Innerhalb der nächsten drei Wochen bedeutet auch !!!, dass der volle Ausgleich vor dem Beginn des darauffolgenden dritten Wochenendes genommen werden muss. Er kann auch nicht daran angeknüpft werden! Was soll also die Diskussion mit dem Tenor........am vierten Wochenende sollen die Fahrer aber zu Hause sein?

Beträgt die reduzierte wöchentliche Ruhezeit zum Beispiel 40 Stunden, so sind die fehlenden 5 Stunden im Zusammenhang mit einer täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit zu gewähren! (Gewähren heißt, dass ihr in diesem Fall einen Anspruch darauf habt). In jedem Fall ist zu beachten, dass nach einer wöchentlichen Ruhezeit spätestens am Ende von sechs Stunden – Zeiträumen die nächste wöchentliche Ruhezeit beginnen muss.

Puh, wir haben es gemeinsam geschafft das ganze abzuarbeiten.

Wenn weitere Fragen bestehen, so geht einmal auf Fragen & Antworten auf unserer Internetseite (Service).

Euch allen eine immer gute Heimkehr, keinen Mangel an guten Parkplätzen und endlich die finanzielle und gesellschaftliche Anerkennung die euch zusteht.

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