Ein Zeitvertrag wird 3 Wochen vor Ablauf gekündigt geht das so?
von Ralf Vüllings (Kommentare: 0)
Ein Zeitvertrag wird 3 Wochen vor Ablauf gekündigt geht das so?
Wir haben als eure Interessenvertreter die an uns adressierte Frage zu klären, ob der Arbeitgeber ohne vorherige Ankündigung das Arbeitsverhältnis in diesem Fall in der Zeitarbeit von heute auf morgen aufkündigen kann.
Nein, sofern ein Arbeitsverhältnis (dazu zählt auch die Zeitarbeit) vorzeitig aufgekündigt wird, oder ihr erhaltet eine Kündigung, besteht eine unbedingt einzuhaltende „Frühzeitige Arbeitssuchmeldung.
Und dazu sind die vorgegebenen Fristen einzuhalten bei Zeitarbeit:
Der Arbeitgeber muss grundsätzlich auch in der Zeitarbeit eine Kündigungsfrist einhalten, sofern er das bestehende Arbeitsverhältnis vorzeitig und ordentlich beenden möchte.
Für die Zeitarbeitsbranche gelten folgende Fristen1
Nach 4 Wochen beträgt die Frist oft nur 2 Arbeitstage.
Nach 5 Wochen bis 2 Monaten meistens 1 Woche.
Nach 3. Bis 6 Monaten in der Regel 2 „Wochen.
Für eine Probezeit ab 7. Monaten gelten die gesetzlichen Fristen von 4 Wochen zum 15. Oder zum Ende des Kalendermonats.
Bitte prüft genau eure schriftlichen Arbeitsverträge, ob ihr dabei andere Fristen unterschrieben habt!
Die Kündigung muss immer ohne Ausnahme in schriftlicher Form erfolgen.
Fristen bei einem festen Arbeitsverhältnis.
Der Arbeitnehmer muss sich spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden.
Bei einer kurzfristigen Kündigung also weniger als drei Monate vor dem Termin der Beendigung (etwa bei einer Kündigung in der Probezeit mit kurzer Frist), müssen wir uns innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt der Kündigung melden. Diese Fristen hat also der Arbeitgeber auch euch gegenüber einzuhalten!
Es droht ansonsten eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld wenn ihr die Fristen nicht einhaltet.
Wir hoffen euch damit geholfen zu haben einen Überblick in dieser nicht schönen Angelegenheit verschafft zu haben.