Das ewige versehentliche „Fehleingeben“ im Kontrollgerät!

von Reinhard Assmann (Kommentare: 0)

Ja es nervt, schon klar, aber es muss hier mal wieder Klartext gesprochen werden. Wertes Fahrpersonal, die ihr mit dem LKW oder dem Bus unterwegs seid, der mit einem Kontrollgerät vorschriftsmäßig ausgestattet ist.

Wie kann es sein das nach wie vor beim Be und entladen oder anderen Tätigkeiten immer noch so oft „versehentlich“ auf das Pausensymbol gedrückt wird? Seid ihr euch darüber nicht im Klaren, dass dieses in einigen unvorhersehbaren Fällen schlimme Folgen für euch haben kann?

Wer zur Ladetätigkeit einfährt und mit einer Waage in Kontakt kommt, hat damit schon einmal eine Zeitangabe das er eben nicht gerade bis zur Ausfahrt eine eindeutige Pause gemacht haben kann. Das kann bei einer folgenden Kontrolle durch die Behörden zu heftigen Geldstrafen führen.

Schlimmer noch, wer etwa Stückgut in empfang nimmt und es Gurten muss und dabei stürzt und Folgeschäden an seiner Person hat, wie will er denn dann der BG nun Begründen das er einen Arbeitsunfall erlitten hat? Und das hat schwerwiegende Folgen für die Lohnfortzahlung oder schlimmstenfalls für die Rentenansprüche!

Es geht doch dabei um Arbeitszeit und nicht um die Lenkzeiten, warum also geht ihr dieses Risiko für euch so leichtsinnig ein?

Und dabei stellt sich die Frage zusätzlich wie ist es mit der Versicherung während der Pause? Ist dabei jedes Risiko mit abgedeckt? Eben nicht!

Ereignet sich während einer Pause ein Unfall, so ist dieser also eben nicht als Arbeitsunfall eingestuft und die gesetzliche Unfallversicherung greift nicht!

Was geht ist Folgendes: Wer in der Pause selbst Lebensmittel einkaufen geht, um diese als Pause Mahlzeiten später auf der Arbeit (Büro oder LKW oder Bus) zu essen, ist bei dieser Tätigkeit versichert! Wer aber meint dann schnell noch bei dieser Gelegenheit den Großeinkauf für zu Hause zu tätigen, so fällt das nicht mehr unter die Unfallversicherung. Sollte ihm dabei etwas zustoßen so ist entscheidend, ob überwiegend eigenwirtschaftlich, also zum eigenen privaten Interesse gehandelt wird oder ob die Tätigkeit im Zusammenhang mit der Arbeit steht.

LSG Hessen v. 25.03.2021 – Az. L 3 U 225/10.

Bedenkt immer das eure erste Verantwortung gegenüber euch selbst und euren Familien vorn ansteht, ohne aber die Sicherheitsinteressen oder die der Spedition zu vernachlässigen.

Der Bundesvorstand der GTL unter dem Vorsitz von R. Vüllings und seinen Kollegen M. Huckebrinck (Industriemeister – Kraftverkehr) rufen noch einmal an dieser Stelle zu verantwortungsvollem Handeln eurerseits auf.

Mit kollegialen Gruß Reinhard Aßmann

Kommt immer gut und erfolgreich Heim, denn ihr werdet erwartet!!!

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