Darf mein Arbeitgeber einfach meine Probezeit verlängern?

von Reinhard Assmann (Kommentare: 0)

Klare Ansage von uns: nein, das darf er nicht! Stellt sich sofort die Frage, warum? Nur mit dem Einverständnis des betroffenen Arbeitnehmers kann er die Probezeit verlängern und nicht eigenmächtig von seiner Seite anordnen.

Es besteht aber, sofern es der Wunsch beider Seiten ist, durchaus die Möglichkeit die Probezeit zu verlängern. Dann muss aber von beiden Seiten das Einverständnis in die Verlängerung in einer Ergänzung zum geltenden Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten werden!

Ob der betroffenen Arbeitnehmer dieses Angebot des Arbeitgebers annehmen soll, muss letztendlich dieser selbst entscheiden. Die Erfahrung aus der Praxis sagt ja. Warum? Nun ein Argument für eine vertraglich niedergeschriebenen Verlängerung spricht, dass ab dem siebten Monat des aktiven Arbeitsverhältnisses der gesetzliche Kündigungsschutz für den Arbeitnehmer greift. Das bedeutet, dass die Kündigungsfrist dann völlig unabhängig von der vereinbarten Probezeit nun länger ist! Auch hat nun der Arbeitnehmer das Recht, eine ab dem siebten Monat gegen ihn ausgesprochenen Kündigung, diese inhaltlich prüfen zu lassen. Das alles kann man als Vorteil für den Arbeitnehmer ansehen.

Bestand hat weiterhin, dass in den ersten sechs Monaten des vereinbarten Arbeitsverhältnisses mit der Vereinbarung der Probezeit der Arbeitgeber das Recht hat, dem Arbeitnehmer mit einer Frist von 14 Tagen die Kündigung auszusprechen. Geregelt ist das im § 622 im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Immer entscheidend ist nach wie vor, der Zugangszeitpunkt der Kündigung, und die ist somit auch am letzten Tag der Probezeit noch vom Gesetzgeber gedeckt.

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