Dampfen oder Dampf ablassen?

von Ralf Vüllings (Kommentare: 0)

Neben dem innerlichen Dampf ablassen was immer wieder einmal nötig seien kann müssen wir uns heute mit dem Dampfen dem Zigaretten Ersatz notgedrungen befassen. Genannt auch E- Zigaretten!

Das Bundeverkehrsministerium überlegte und kam zu der Entscheidung, dass das Benutzen dieser E- Zigaretten Geräte doch eine Beeinträchtigung des Fahrers sein könnte, und das in dem Moment, wenn die Fahrer am entsprechenden Gerät während der Fahrt die Dampfstärke regulieren.

In einer solchen Gerichtlichen Auseinandersetzung kam es vor dem Oberlandesgericht in Köln zu einem bemerkenswerten Urteil.

Der beklagte Fahrer hatte während der Fahrt sein Touchdisplay der E- Zigarette zur Stärkenregulierung benutzt. Bei der Kontrolle argumentierte es, dass es sich nicht um ein verbotenes Handy oder ein anderes elektronisches Gerät gehandelt habe. Es sei Dampfer gewesen so seine Aussage.

Dieser Argumentation des Fahrers folgte das Gericht jedoch nicht!

Es trug vor, dass jenes Tippen auf dem Touchscreen eine eindeutige Ablenkung darstellt und als solche zu bewerten ist, die sehr wohl mit der Bedienung eines Handys geleichzusetzen ist im sinne von § 23 Abs. 1 a StVO gleichzusetzen.

Dem betroffenen Fahrer wurde ein Bußgeld von 150 Euro auferlegt und damit auch einen Punkt in der Flensburger Kartei!

Das wird viele von euch Irretieren, denn das Dampfen im Fahrzeug ist grundsätzlich erlaubt, solange wie wir jetzt an diesem Fall erkennen sollten, keine anderen betreffenden Vorschriften übergangen werden. Grundlage war in der Urteilsfindung die zusätzliche Gefährdung!

Also auf keinen Fall die Geräte etwa während der Fahrt technisch regulieren oder gar Nachfüllen, dass wäre als grob fahrlässig und hätte massive negative Folgen bei einer Bewertung eines Unfalls für den Dampfer.

Zu guter Letzt ein Blick in die Bußgeldtabelle damit sie nicht in Vergessenheit gerät und alles natürlich während der Fahrt.

100 Euro Bußgeld und einen Punkt bei Benutzung des Handys

150 Euro und 2 Punkt Plus einen Monat Fahrverbot bei zusätzlicher Gefährdung!

Kommt es zusätzlich zur Sachbeschädigung steigert es sich auf 200 Euro zusätzlich 2 Punkte und einem Monat Fahrverbot.

Gut, wenn ihr euren innerlichen Dampf abgelassen habt, haltet euch bitte an die Regeln, kommt immer gut Heim. Das alles betrifft nicht nur unsere Mitglieder im Speditionsbereich, sondern auch unsere wachsende Anzahl an Lagerpersonal von denen viele ja ebenfalls mit dem PKW zur Arbeitsstelle unterwegs oder wieder Heim sein können.

Eure Fachgewerkschaft GTL zeigt wieder, wir vergessen niemanden!

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