Brüssel kreiste und neues steht bevor.!

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Am Montag dieser Woche hat der Verkehrsausschuss des EP den Straßengüterverkehr gewaltig reformiert. Dieser sogenannte „Mobilitätspakt „soll nach der, Inkraftsetzung durch das EP und der anschließenden Umsetzungen in den Mitgliedsstaaten der EU gewünschte und angestrebte Verbesserungen für das Fahrpersonal bringen. So kommentierte es eine Abgeordneten Gruppe in den Medien.

 

Hier ist schon einmal Klärungsbedarf! Was hat es denn an „Verbesserungen, für uns gegeben? Und Frage 2. Wird das wieder so ausgehen wie bei der Inkraftsetzung der 561/2006/ EG und dem Artikel 8? Also mehr als 10 Jahre bis diese „Berliner Republik „es schaffte das Übernachtungsverbot von mehr als 24 also die 45 Stunden Wochenruhezeit zu verbieten?

Zielsetzung war es, den harten bis brutalen Wettbewerb im europäischen (EU) Transportgewerbe dahin zu reformieren, dass dies nicht auf den Schultern des Fahrpersonals ausgetragen werden kann und auch darf.

Dieses beinhaltet das derzeitige Faktum des Sozialdumpings, Nomadentum und auch der überfüllten und teilweise ungeeigneten Parkplätze.

Frage wenn euch „Volksvertretern das in dieser skandalösen Wirkung auf das Fahrpersonal bekannt gewesen ist wie besagter brutaler Wettbewerb, dann tragt ihr in Brüssel die Schuld für diese Zustände, die ihr mit euren Richtlinien erst ermöglicht habt!

 

Eine Entschuldigung von eurer Seite ist das mindeste was uns gegenüber angebracht ist!

Das eingesetzte Fahrpersonal und deren eingesetzte LKW müssen regelmäßig nach Hause; die 45 stündige Wochenruhezeit darf auch weiterhin nicht im Fahrzeug verbracht werden.

Das wissen wir seit 2006!!!! Nix neues! Problem (Neudeutsch „Herausforderung„! Da die vom Volk nicht gewählte Frau Von der Leyen nur noch Englisch sprechend zu sehen ist wäre es angebracht ihr das hier vorzulesen denn Deutsch lesen wird sie wohl auch nicht mehr können

Der Mindestlohn unter dem Begriff; gleicher Lohn bei gleicher Arbeit am gleichen Ort soll und wird keine Ausnahme mehr sein. Man strebt an das es zu normaler Regel wird. Das man dieses mit dem digitalen Fahrtenschreiber sehr wohl Kontrollierbar machen kann, erleichtert das Vorhaben enorm!

Und hier genau beginnt das Unmöglich machen der Kontrollen in unseren Augen! Zum einen müssen die notwendigen Kontrollen in erheblich größerer Anzahl in den Unternehmen stattfinden. Die Auswertung der Daten von eingesetzten Fahrtenschreibern ist hier notwendig. Die entsprechenden Ämter (manchmal sind das die Ämter für Arbeitsschutz) sind aufzustocken!

Vom Ausland lernen (etwa Belgien oder die Niederlande) heißt siegen lernen! Warum können die dort eingesetzten Polizisten (hier sei nur Herr Lausberg genannten stellvertretend für alle anderen Kollegen von ihm) dort die Kontrollen komplett durchführen?

Warum bei uns drei bis vier verschiedene Behörden? Gewollte unmöglich machen kann man das fast nennen.

Wir auch nur ein schwerer Unfall durch die Reform verhindert? Wo genau? Wird die Verantwortung endlich an die Unternehmen und die Frachtvermittler delegiert wie von uns erwartet und gefordert?

Wir haben erhebliche Zweifel und werden uns in den Jubelchor nicht so leicht einreihen lassen.

So werden ab Mitte des Jahres 2026 auch Fahrzeuge ab 2,5 Tonnen zulässigen Gesamtgewicht mit einbezogen in diese Regelungen.

Die neuen Regelungen sollen es klarstellen das es keine unterschiedlichen Bewertungen von Richtlinien und Gesetzen mehr in der Praxis gibt. Daran haben wir erhebliche Zweifel wie es uns die Vergangenheit gelehrt hat.

Wir wollen niemanden zu nahetreten aber eines haben wir seit Jahren zur Kenntnis nehmen müssen! Das Verkehrsministerium hier und das Innenministerium stehen in den letzten Jahren nicht als mit den höchsten IQ versehene Ministerien dar.

Folgerichtig ist es nun wichtig das die Bundesländer und auch der Bund ausreichend Personal und Gerätschaft zu wirksamen Kontrollen zur Verfügung stellen werden.

Die letzte Entscheidung darüber trifft das EP in einer Abstimmung im Juli 2020

 

uch eine erfolgreiche Zukunft und immer gute Heimkehr!

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